CHECK LIST EINKOMMENSTEUER

1 – Grundsatzunterlagen:
a) Elektronische Lohnsteuerbescheinigung / Lohnsteuerkarte(n) im Original
b) Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vom Vorjahr (nur bei neuen Mandanten)
c) Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen / Zinseinkünfte (wenn nicht freigestellt); insbesondere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
d) Bankverbindung

2 – Bei Familienstandsänderungen:
a) Heiratsurkunde
b) Kopie des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister des Standesamtes bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
c) Scheidungsurteil
d) Bei Getrenntleben – genaues Datum nachweisen
e) Steuerliche Lebensbescheinigung für Kind, welches nicht im Haushalt lebt und nicht auf die Steuerkarte eingetragen ist.
f) Sterbeurkunde
Bei Kindern über 18 Jahre:
a) Ausbildungsvertrag /Ausbildungsverträge
b) Schulbescheinigung
c) Studienbescheinigung bzw. Nachweis über auswärtige Unterbringung
d) Nachweis Bafög/Arbeitslohn (Beschied / Steuerkarte / elektr. Lohnsteuerbescheinigung
e) Nachweis Einkünfte und Bezüge des Kindes
f) Werbungskosten des Kindes bei Arbeitslohn

3 – Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung:
a) Bescheinigung über Kindergeldbezug
b) bei Arbeitslosigkeit – Bescheinigung des Arbeitsamtes, Leistungsbescheid, Nachweis des Job Center, MainArbeit usw über ALG II aus Hartz IV
c) Rentenbescheide, Bescheide über Änderung der Rente
d) Sonstige Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Haft, Mutterschaft, Auslandsaufenthalt, Erziehungsjahr)

4 – Nachweise über Werbungskosten:
a) Gewerkschaftsbeitrag
b) Arbeitsmittel (Dienstkleidung, Werkzeug, Fachliteratur, Computer, Reinigungskosten, Bürobedarf usw.)
c) Fortbildungskosten (Teilnahmegebühr, Übernachtung usw.) / Ausbildungskosten (Studiengebühren …)
d) Dienstl. gefahrene Km bzw. Fahrkarten für öffentl. Verkehrsmittel
e) Dienstreisen
f) Einsatzwechseltätigkeit / Fahrtätigkeit
g) Doppelte Haushaltsführung (z. B. Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Heimfahrten …)
h) Bewerbungskosten
i) Umzugskosten bei beruflichen Umzug
j) Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
k) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
– direkt aufgewendete Renovierungskosten für das Arbeitszimmer
– Belege über die Einrichtungsgegenstände
– Skizze der Wohnung anfertigen
– Wohnungsgröße: … Größe des Arbeitszimmers …
– Kurze Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, für die das Arbeitszimmer genutzt wird
– Stromkosten
– Heizungskosten
– Nachweis der Hausratversicherung
– allgem. Nebenkosten (z. B. Kanal, Müllgebühren, Wasser usw.)
– Mietvertrag
– Gebäudeversicherung
– Grundsteuer
– Schornsteinfeger
– Schuldzins für die Wohnung
– Bauspar- oder Kreditgebühr
– Straßenreinigung
l) Erstattungszahlungen des Arbeitsgebers
m) Rechtschutz-, Unfallversicherung, Telefonkosten bei beruflicher Veranlassung

5 – Nachweise über Vorsorgeaufwendungen:
a) Kopien der Versicherungsscheine oder Quittungen über alle Privatversicherungen
– Krankenkasse / Sozialversicherungsbeitrag/Auslandskrankenversicherung.
– Sterbekasse, Unfall- u. Lebensversicherung
– Aussteuer- und Kinderversicherungen
– Haftpflicht- und Kfz-Versicherung
b) Nachweis über vermögenswirksame Leistungen / „Anlage VL“

6 – Nachweise über Sonderausgaben:
a) Beleg über Steuerberatungskosten, Fahrtkosten, Fachliteratur
b) Spendenquittungen u. Kirchengeldbescheinigung
c) Beiträge und Spenden für Parteien
d) Belege von Schulgeldzahlungen (Ersatz- und Ergänzungsschulen)
e) Nachweis über Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Unterschrift d. Ehefrau Anlage „U“)
f) Renten u. dauernde Lasten (Vertrag, Zahlungsbelege)
g) Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung
– Teilnahmebescheinigung
– Zahlungsbelege über Kursgebühren, Unterkunft u. Arbeitsmittel
– Erstattungsnachweise
h) Unterlagen über private Altersvorsorge / Riesterzulagenverträge etc.

7 – Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:
a) Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung, jährliche Umlagenabrechnung desVermieters
b) Rechnungen vom Hausmeister, Schornsteinfeger; von Handwerkern wie Maurern, Elektrikern, Installateuren
c) Wartung der Heizung, des Aufzugs und anderer Anlagen; Gartenpflege, Reinigung der Gemeinschaftsflächen
d) Gebührenbescheide der Gemeinde, z.B. zu Müllabfuhr

8 – Nachweis über außergewöhnliche Belastungen:
a) Nachweis über Körperbehinderungen (Schwerbehindertenausweis)
b) Unterstützungsbescheinigung von bedürftigen Personen sowie deren Rentenbescheide u. Nachweise über deren eigene Einkünfte und Bezüge / Nachweis der unterstützten Person über die Erwerbsobliegenheitsverpflichtung
c) Nachweis über die Pflege von ständig hilflosen Personen (Behindertenausweis, Zahlungen Pflegegeld oder Stufe 0 bis III)
d) Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden (Zahlungsbelege, z. B. letzter Kontostand), Kindergarten, Kinderhort, Betreuungspersonen
e) Krankheitskosten (Brille, Zahnersatz, Kurkosten usw.)
f) Scheidungskosten
g) Beerdigungskosten für vermögenslose Angehörige und Angabe des Erbes
h) Umbauten bei Behinderung

9 – Bei Wohneigentum:
a) Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, notarieller Kaufvertrag, Übergabevertrag bei Neuerwerb oder neuen Mandanten)
b) Originalrechnungen über durchgeführte Bau- und Modernisierungsarbeiten, Baumaterial und Fahrtkostenaufstellung zu Baumärkten
c) Bescheinigung über Einzug und Neubezug von EH/ETW
d) Maklerrechnung, Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten

10 – Bei vermietetem Wohneigentum
a) Nachweis der geleisteten Schuldzinsen und sonstigen Geldbeschaffungskosten (z. B. Disagio, Fahrtkosten zu den Banken, Abschlussgebühren, …) ggf. auch geleistete Schuldzinsen nach Verkauf des Objektes
b) Belege über Reparaturaufwendungen / Baurechnungen
c) Grundsteuerbescheid
d) Kosten für die Haus- und Flurbeleuchtung
e) Schornsteinfegergebühren
f) Hausratversicherung (z. B. Brand; Haftpflicht, Wasser …)
g) Mietverträge u. ggf. Kontoauszüge des Mietkontos
h) Aufstellung der Fahrten zu den Baumärkten, Maklern
i) Genaue Wohnflächengröße

11 – Bei privaten Veräußerungsgeschäften:
a) Kaufvertrag des Grundstück (An- und Verkauf)
b) Übergabeverträge bei vorweggenommene Erbfolge
c) Angaben über bisher in Anspruch genommener Abschreibung
d) Unterlagen aus denen der Erwerb und die Veräußerung der Kapital-/Wertpapier/ und/oder sonstiger Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft und mit Gewinn wieder veräußert wurden
e) Kosten, die im Zusammenhang des Verkaufes angefallen sind
f) Angaben über die Art der Nutzung des Gebäudes (z.B. Arbeitszimmer, Vermietung … )

12 – Beteiligungen
a) Höhe der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. AG, GmbH etc.) :
____________ € und / oder _____________ %

Die Vorschriften gegen Geldwäsche, Mißbrauch des Finanzwesens und Terrorbekämpfung gehen dem Datenschutz vor.

Die Maßnahmen zur Abwehr bestimmter illegaler Aktivitäten, z.B. solche durch die für die Risikoanalyse zuständigen Stellen erhobenen und gespeicherten Daten sind nach Auffassung des italienischen Gesetzgebers als wichtiger zu deuten als die in der neuen EU-Verordnung vorgesehenen Datenschutzvorschriften sowie als das Recht auf Vergessenheit.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-679/2016-Datenschutzverordnung vollständig anwendbar, die neben der Aktualisierung der Liste der Rechte der betroffenen Personen einen verbesserten Schutz gewährleistet. Es ist jedoch wichtig, den genauen Umfang dieses Schutzes zu bestimmen, denn unter keinen Umständen sollte der Schutz personenbezogener Daten Vorrang vor dem Interesse an öffentlicher Sicherheit und vor der Kriminalprävention haben.

Die Europäische Verordnung selbst räumt den Mitgliedstaaten das Recht ein, Rechtsvorschriften zu erlassen, die bestimmte Verpflichtungen und Rechte einschränken können, wenn diese Beschränkung eine notwendige und angemessene Maßnahme zur Erhaltung wichtiger Interessen, einschließlich der öffentlichen Sicherheit und der Maßnahmen zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder zur Durchführung strafrechtlicher Sanktionen.

Wie der europäische Gesetzgeber selbst feststellt, ist dies im Rahmen der Anti-Geldwäschegesetzgebung besonders wichtig. Demnach obliegt einigen Personen eine Reihe von Verpflichtungen, wie z.B. die richtige Verifizierung des Kunden durch Überprüfung seiner Identität mithilfe eines Dokuments oder einer anderen gleichwertigen Unterlage. Darüber hinaus sind diese Personen im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung verpflichtet, die Daten und Informationen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Dauerverhältnisses, der beruflichen Leistung oder der Durchführung der Geschäfts aufzubewahren.

Die Erfüllung dieser Verpflichtungen steht im Widerspruch mit einigen Rechten aus der Richtlinie , wie das Recht auf Vergessenheit und das Widerrufsrecht der Einwilligung zur Verarbeitung der Daten. Der italienische Gesetzgeber hat durch die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der EU-Verordnung eine genaue Einschränkung der Rechte der betroffenen Person vorgesehen, wonach diese Rechte nicht ausgeübt werden können, wenn ihre Ausübung zu tatsächlichen und konkreten Rechtsverletzungen führen kann, unter anderem bei der Geldwäsche.

Darüber hinaus erlaubt das italienische Durchführungsgesetz auch die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherheitsmaßnahmen, sofern dies gesetzlich gestattet ist.

Vorab ausgefüllte Steuererklärung: Schreiben der Steuer-Behörde zu den Zugangsregeln und den  technischen Vorkehrungen

Neue Besonderheiten: Bezugnahme auf die Daten des Vorjahres; Ausgaben für Kindergärten und Spenden zugunsten von Verbänden und Stiftungen sind schon vorhanden.

Ab dem 2. Mai haben Angestellte und Rentner die Möglichkeit, nach Änderungen und Ergänzungen, die Erklärung an die Behörde zu übermitteln.

Beiträge an Kindergärten sowie Spenden sind bereits vorausgefüllt.

Kosten für Kindergärten und Spenden an gemeinnützige soziale Verbände, an Stiftungen und anerkannte Vereinigungen, die satzungsgemäß den Schutz und die Förderung von Kulturgütern von künstlerischem, historischem und landschaftlichem Interesse pflegen, wissenschaftliche Forschung fördern, sind in der Erklärung bereits ausgewiesen.

Darüber hinaus sind folgende Ausgaben vorab eingetragen, wie bereits im letzten Jahr:

Zinsverbindlichkeiten und Nebenkosten für Hypotheken

Lebensversicherungs-, Unfallversicherungsprämien

Freiwillige Sozialversicherungsbeiträge

Beiträge an Hausangestellte und persönliche oder familiäre Betreuung

Gesundheitskosten und Erstattungen

Aufwendungen für Tierärzte

Aufwendungen für Hochschulausbildung

Beiträge an die private, freiwillige Vorsorge

Bestattungskosten

Instandhaltung, Instandsetzung von Grundbesitz, Energieeinsparungen und Maßnahmen zum Umweltschutz

Darüber hinaus sind solche über mehrere Jahre aufzuteilenden Aufwendungen ausgewiesen, wie sie sich aus der Erklärung des Steuerpflichtigen aus dem vergangenen Jahr ergeben.

Die Aufwendungen für steuerlich unterhaltsberechtigte Familienangehörige stammen aus den Angaben der Arbeitgeber oder der Renteversicherung in den einheitlichen Einkommensbescheinigungen. Ist das Familienmitglied nicht oder falsch berücksichtigt, hat der Steuerpflichtige, die von der Behörde vorgeschlagene Erklärung zu ändern.

Ab dem 16. April können die vorausgefüllten Erklärungen eingesehen, ab dem 2. Mai geändert, ergänzt und gesendet werden.

Arbeit und Halt der Mehrwertsteuer, die politische Maßnahme kostet 15 Mrd. Am Anfang „leichte“ Zahlen für das Bilanzgesetz – Das Wachstumspaket startet bei 3-4 Mrd.

Der Wirtschaftsminister betont: „Im nächsten Jahr kein Schnitt bei der Einkommenssteuer“

DIE BEIDEN VARIABLEN
Die denkbar verbesserten Prognosen für das BIP und die Anfragen aus Brüssel zur Rechnungsführung gravieren auf die endgültigen Zahlen

Die Herbstmaßnahme wird ca. 15 Mrd. kosten und beinhaltet das Wachstumspaket für junge Leute und Arbeit und die Bemühung die Mehrwertsteuerklauseln auf null zu stellen. Die Kosten für den letzten Aspekt belaufen sich auf 9 Milliarden. Zusammen mit der Möglichkeit neue Ressourcen aufzuspüren zwischen Spending review und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sind das die Faktoren für den Umfang der BIP-Maßnahmen, die sich nach aktueller Berechnung auf 3 Mrd. belaufen.

Diese Angaben wurden gestern vom Wirtschaftsminister Pier Carlo Padoan erwähnt, während des Interviews mit unserer Zeitung. Für ihn besteht das Bilanzgesetz aus „sehr limitierten Ressourcen“ mit geringen Margen für die Pro-Arbeit Maßnahmen. „Ich habe diesen Aspekt betont, da der Rahmen und die mit der EU vereinbarten Verpflichtungen für alle an der Maßnahme beteiligten Personen deutlich sein sollen“, führte Padoan gestern bei SkyTg24 ein. Diese politische Maßnahme sieht keinen Schnitt bei der Einkommenssteuer vor, erklärte der Minister weiterhin.

Dank der Wachsamkeit über einen Überschuss an Wünschen vor den Wahlen werden die Referenzzahlen beim Ministerium niedrig gehalten und die Arbeit steht selbstverständlich in den Startlöchern. Die politische Entscheidung über die zu finanzierenden Maßnahmen und das im September von der Dokumentation für Wirtschaft und Finanzen beschlossene Basisszenario über das Wachstum, werden die endgültigen Zahlen ergeben. Die Dokumentation könnte eine kleine zusätzliche Hilfe liefern, weil die Schätzungen einig sind, den BIP für 2018 1% höher als der Wert in der letzten Dokumentation zu setzen, dann könnten die Zahlen hochgehen.

Das Schlüsselkapitel wird der Arbeit gewidmet, mit einem „permanenten“ Abbau der Steuer- und Abgabenlast für junge neu eingestellte Arbeitnehmer. Gerade wegen der Struktur, hat die Maßnahme, im Mittelpunkt der zahlreichen technischen Vermutungen, solch hohe mit den Interessierten steigenden Kosten. Aus diesem Grund konzentriert sich die Diskussion hauptsächlich auf die Grenzen der „geförderten“ Einstellungen, die laut dem Wirtschaftsministerium aus ausschließlich stabilen Verträgen entstehen.

Diese Kostenkurve benötigt eine genauso strukturierte und dynamische Abdeckung. Die beiden Eigenschaften führen dazu dem bereits mit Brüssel besprochenem Projekt Aufmerksamkeit zu schenken, wonach die derzeit für Lieferanten des öffentlichen Dienstes gültige Pflicht der elektronischen Rechnungslegung, auch für Geschäftsbeziehungen zwischen Privatleuten erweitert werden soll. Freiberufler und kleine Unternehmer müssen vorerst diese Maßnahme verdauen und die Kommission für Mehrwertsteuerregeln, die derzeit die generelle Pflicht der E-Rechnung verbietet, muss eine Ausnahme ermöglichen. Der Kurs wurde jedoch eingeleitet und wird dem des doppelten Zugs auf Split payment entsprechen.

Auch in diesem Fall stehen die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und eine höhere Effizienz der Kontrollen auf dem Spiel. Wie seinerzeit mit dem Split, berechnet das Wirtschaftsministerium eine fortlaufende und wachsende Wirkung in Bezug auf die höchsten Steuereinnahmen. Wenn man bereits nächstes Jahr startet, was Padoan vorsichtig „nicht ausschließt“, beträgt das geschätzte Ergebnis in etwa 1,5-2 Milliarden und wird in den kommenden Jahren steigen, wenn die Maschine reibungslos funktioniert.

Für den Versuch die Produktivitätslücke zu überfallen, ist eine neue Folge von „Industrie 4.0“ in Vorbereitung, beginnend mit einer neuen Verlängerung der Hyper-Abschreibung von 250%, möglicherweise auch für Softwares gültig. Die Super-Abschreibung von 140% für diese Art von Erwerb ist voraussichtlich bis Ende des Jahres gültig. Ebenfalls bei diesem Sachverhalt kehrt das Thema Arbeit zurück, die Fachleute überlegen sich eine Steuergutschrift für die Ausbildungskosten, die mit der Digitalisierung der Produktionsprozesse verbunden sind. Und nochmal werden die verfügbaren Ressourcen Empfänger und Parameter definieren.

Die politische Herbstmaßnahme stellt die Gelegenheit einer weiteren Bekämpfung der Schutzklauseln dar, die ohne neue Mitwirkung die ermäßigte Mehrwertsteuer von 10 auf 11,5 % und den regulären Mehrwertsteuersatz von 22 auf 25 % führt. Der Berg der notwendigen Ressourcen, am Anfang des Jahres über 19 Mrd. wurde dank der strukturellen Korrektur der kleinen Maßnahme im Frühling etwas gefeilt und beträgt derzeit ca. 15,3 Mrd. Eine zusätzliche Hilfe wäre das europäische Go für eine leichtere Kontenangleichung im Vergleich zu den von der Dokumentation für Wirtschaft und Finanzen vorgesehenen acht Dezimalen (13,5 Mrd.). Die italienische Anfrage die Reduzierung auf drei Dezimalen (5 Mrd.) zu stellen, wurde von Brüssel angehört, die tatsächliche Berechnung findet jedoch im Herbst statt, mit dem Start des Bilanzprojektes.

Den Kreis der Maßnahme schließen dann mehrere „verpflichtete“ Regelungen zu offenen Themen. Das erste bezieht sich auf die Vertragserneuerung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Nach den Meetings zur Vorbereitung beginnen die tatsächlichen Verhandlungen am 31. August. Um die am vergangenen 30. November bestätigten 85 Euro im Durchschnitt zu garantieren, werden mindestens 1,2 Mrd. für den zentralen öffentlichen Dienst benötigt, hierfür ist die politische Maßnahme zuständig. Die Tabellen dürfen jedoch nicht die klassischen „unaufschiebbaren Kosten“ wie Auslandseinsätze oder Bahnfinanzierung enthalten, die ca. 2 Mrd. betragen könnten.

Arbeitsförderung und Steuerentlastungen

Neue Beschäftigte, Arbeitskosten führen zu einem „dauerhaften“ Schnitt

Abschaffung der Hälfte der Abgaben für die Einstellung der Jugendlichen für eine Dauer von 2-3 Jahren. Mit der neuen politischen Maßnahme soll auch der „dauerhafte“ Schnitt der Steuerbelastung eintreten. Die Fachleute von Palazzo Chigi, des Arbeitsministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen überlegen, dass die Unternehmen für den jungen neu eingestellten Berufseinsteiger permanent ca. 17% der Abgaben zwei bis drei Jahre lang zahlen, statt 33%. Nach zwei oder drei Jahren wird vermutet die Abgaben um drei Punkte endgültig zu senken. Der Ausgleich dafür sind die unterstellten Abgaben zulasten der allgemeinen Steuern. Da bleiben einige unbekannte Faktoren, angefangen bei der Abdeckung, da die alleinige Abschaffung der Hälfte der Abgaben ca. 2 Milliarden kosten würde.

Gegen Mehrwertsteuerumgehung. Die E-Rechnung für alle, wachsendes Aufkommen für die Steuerbegünstigungen

Das bereits in der EU-Kommission diskutierte Projekt sieht vor die Pflicht der elektronischen Rechnungsstellung auch an den privaten Geschäftsbeziehungen, den sogenannten business to business-Geschäften, auszudehnen. Heute ist diese Pflicht nur für Lieferanten des öffentlichen Dienstes gültig. Die Maßnahme benötigt jedoch eine Ausnahme seitens der Kommission in Bezug auf die Steuerregelung, die die allgemeine Pflicht der E-Rechnung verbietet und muss die Hürde der Zufriedenheit von Fachleuten und kleinen Unternehmen nehmen. Das Verfahren wurde bereits eingeleitet und wird den gleichen Weg gehen wie die Erweiterung des split payments, die von der kleinen Maßnahme verabschiedet wurde. Diese Maßnahme müsste 1,5-2 Milliarden bringen, die in den kommenden Jahren ansteigen.

Steuerausgaben. Neuordnungsversuch, untersucht über 400 Steuervorteile

Im Dokument für Wirtschaft und Finanzen wurde ein möglicher Eingriff auf die Steuerausgaben erwähnt. Diese Option bleibt jedoch offen. Das Dossier der Überarbeitung der Steuervorteile, welche mehrmals angekündigt wurde, könnte mit dem Bilanzgesetz wieder eröffnet werden. Die Entscheidung wird im September getroffen. Die Möglichkeiten sind bisher zwei, entweder schneidet man selektiv die nicht mehr effizienten Begünstigungen bei gleichzeitiger Wahrung der Vorteile für Familie und Welfare, oder man führt einen Umverteilungseingriff durch, reduziert die Steuervorteile für die Vielverdiener und bewahrt die finanziell schwache Sozialschicht. Der erste in den vergangenen Monaten von der Marè-Kommission erarbeitete Bericht wird die Arbeitsgrundlage darstellen: 444 Positionen von Steuererleichterungen zu Vergünstigungen über Steuergutschriften bis hin zu Sonderregelungen, das Ganze unterteilt in 20 Missionen.

Arbeit 4.0. Steuergutschrift über 50% für die Ausbildung im Bereich der Innovation

Das Ende der Investitionsphase der Industrie 4.0 wird im Sommer der Anfang des Humankapitals, der Phase Arbeit 4.0 bedeuten. Die politische Maßnahme sieht ein neues Förderungsschema mit Steuerbonus vor. Die Steuergutschrift für die Ausbildungskosten in Verbindung einer Digitalisierung der Produktionssysteme beträgt 50% und bis 20 Mio. EUR. Damit die Gutschrift im Bilanzgesetz mit den Anforderungen finanzieller Deckung kompatibel ist, könnte ein Vorteil verabschiedet werden, der schrittweise erfolgt. Dieser wir auf der Basis des Ausgabenanstiegs im Vergleich zum Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre errechnet. In den Genuss könnten Unternehmen kommen, die bereits in neue Technologien investiert haben oder die eigenen Mitarbeiter im Hinblick auf den späteren technologischen Sprung ausbilden wollen.

Hyper-Abschreibung. Extra Förderungen für digitale Produkte und Softwares während des gesamten Jahres 2018

Der gute Bestell- und Verkaufsverlauf und somit die hohen Produktionszahlen von digitalen Produkten innerhalb der Industrie 4.0 überzeugen die Regierung die Hyper-Abschreibung in Höhe von 250% bis zum 31. Dezember 2018 zu verlängern. Dieser Vorteil soll auch die Softwares betreffen, die bis Ende 2017 die Super-Abschreibung in Höhe von 140% in Anspruch nehmen. Derzeit wird die Hyper-Abschreibung dank der „Sud“-Verordnung bereits verlängert. Die Frist für die Lieferung der begünstigten Ware wird bis zum 30. September 2018 verlängert, vorausgesetzt es wird eine Anzahlung in Höhe von 20% bis zum 31. Dezember 2017 geleistet.

Schutzklauseln. Höchste Priorität für den neuen Halt der Erhöhung der MwSt.-Sätze

Die höchste Priorität der politischen Herbstmaßnahme ist der neue Halt der Erhöhung der MwSt.-Sätze. Wenn die Schutzklauseln nicht entschärft werden, werden zum einen die MwSt.-Ermäßigung von 10% auf 11,5% und zum anderen der übliche Satz von 22% auf 25% steigen. Nach der kleinen Maßnahme im Frühling kosten die notwendigen Mittel ca. 15,3 Milliarden. Das europäische grüne Licht beinhaltet eine leichtere Berichtigung der Konten im Vergleich zu den acht Dezimalen (13,5 Milliarden) der Dokumentation für öffentliche Finanzen. Italien möchte alles auf drei Dezimalen reduzieren (5 Milliarden), aus Brüssel gelang eine Öffnung doch die tatsächliche Berechnung findet im Herbst statt.

Veröffentlicht in Il Sole 24 Ore, 4. August 2017, Übersetzung: Angela Farucci

Der Wettbewerb der 26 Unternehmen mit geschützter geographischer Angabe zur Peking-Anerkennung

Nach der Einigung in Brüssel am vergangenen 2. Juni zwischen Europa und China, nach der die gegenseitige Anerkennung der jeweils 100 geographischen Angaben (GIs) geben sollte, ist die Stimmung optimistisch. China erzielte wesentliche Fortschritte in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit und die Qualitätsgewährleistung. Aqsiq, die staatliche Agentur für Sicherheit und Qualität, hat vergangenen Freitag eine echte Revolution im Rahmen der Genehmigungen in der industriellen Produktion angekündigt. Mittlerweile kann Peking, im Vergleich zu den tausenden europäischen, nahezu das Doppelte an geschützten geographischen Angaben (Igp) vorweisen und das Überholmanöver war auch dank der Absatzförderungsstrategie der Produkte für die ausländischen Märkte erfolgreich. Das Abkommen über die GIs stellt hohe Ansprüche und die chinesische Produktion wird aufgewertet, während Europa die sichere Einführung von hochqualitativen Produkten in den erfolgsversprechenden Markt zusagt.

Was passiert an dieser Stelle mit der Brüssel-Wende?

Die Regeln sind für alle gleich, ob Chinesen oder Europäer. Die Einwände gegen die Eintragung in die Liste seitens der Interessenten mit älteren Rechten, sollen daher innerhalb zwei Monaten erhoben werden. Es können zweierlei Probleme für die europäischen, also auch für die italienischen Igs aufkommen. Diese sind die Igs, die vorher als China-Marken von den Mitgliedern des Schutzkonsortiums und die Igs, die vorher als China-Marken von Dritten registriert wurden, die jedoch nichts mit den entsprechenden Schutzkonsortien zu tun haben.

Das erste Szenario könnte man leicht lösen: Üblicherweise erlauben die Produktspezifikationen der geschützten Ursprungsbezeichnungen (Dop) den Mitgliedern nicht, den Namen der Dop als Marke zu registrieren, daher wäre die Abtretung oder ein freiwilliger Verzicht auf die Marke ausreichend. Bezüglich der zweiten Situation, könnte sich Stillstand ergeben, indem die Dop im Falle eines Einwandes seitens der entsprechenden Inhaber der registrierten Marken nicht genehmigt werden würde. Somit gäbe es streitige Verfahren, trotz der Gis-Wende und der Möglichkeit der erforderlichen Überprüfungen, ob der Name widerrechtlich geführt wurde. Inzwischen mussten die Konsortien ebenfalls einen chinesischen „verfügbaren“ Namen verwenden.

Wer sich für den chinesischen Markt interessiert, soll sich jedenfalls bis zum Ende schützen mit dem Ziel das Endabkommen zu erreichen. Die Konsortien sind viel wert – allein der Chianti weist einen Milliarden-Umsatz vor – und, um all dies zu verteidigen, wie Luigi Scordamaglio, Präsident von Federalimentare, hervorhebt „ist die Verhandlungsrolle auch aufgrund der sehr komplexen chinesischen Bürokratie wichtig. Die schriftlichen Regeln sind ein wichtiger Startpunkt für eine Diskussion.“ Es ist unvermeidbar auf rechtliche Strukturen und Bildung zu setzen. Die Luiss School of Law hat den ersten Masterstudiengang in Italien arrangiert (es gibt wenige in Europa) für Studium und Vertiefung aller Rechts- und Verwaltungsproblematiken der Nahrungsmittelkette. Enzo Moavero Milanesi ist, zusammen mit Maria Pia Ragionieri und Gustavo Ghidini, Kodirektor. Der Masterstudiengang ist in englischer Sprache, hier lehren internationale Dozenten und Profis der in Rom ansässigen internationalen Organisationen (Wfp, Fao und Ifad). Teilnehmer sind Ministeriumsbeamten der Landwirtschaftspolitik, ausländische Diplomaten, die sich für diesen Bildungstyp interessieren.

Die zweite Ausgabe startet im Oktober. Die Bemühungen auf diesem Gebiet sind nicht neu. „Wir hoffen, dass diese Beziehung längerfristig und intensiv wächst, mit den Vertretern der chinesischen Institutionen, die die Entwicklung und die Anwendung der Agrar- und Ernährungswirtschaft gestalten. Insbesondere – betrachtet Ghidini – auch was die Beziehungen zwischen unseren Ländern in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit betrifft. Durch das am 2. September 2016 zwischen dem Ministerium der Landwirtschaftspolitik und dem chinesischen E-Commerce-Gigant Alibaba vereinbarte Cooperation Memorandum of Understanding haben Italien und China kürzlich eine große internationale Zusammenarbeit aufgeschnappt. Ebenso relevant ist der Brief der Absichten vom 28. Januar 2017 zwischen unserem Gesundheitsminister und der Generalverwaltung der Qualitätsüberwachung, der Inspektion und der chinesischen Quarantäne, für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.“

Rita Fatiguso, il sole 24 ore, 19. Juni 2017

TOP IGPS, Die italienische Liste
Aceto balsamico di Modena
Asiago
Asti
Barbaresco
Bardolino Superiore
Barolo
Brachetto d’Acqui
Bresaola della Valtellina
Brunello di Montalcino
Chianti
Prosecco di Conegliano-Valdobbiadene
Dolcetto d’Alba
Franciacorta
Gorgonzola
Grana Padano
Conegliano Valdobbiadene
Grappa
Montepulciano d’Abruzzo
Mozzarella di bufala campana
Parmigiano Reggiano
Pecorino romano
Prosciutto di Parma
Prosciutto San Daniele
Soave
Taleggio
Toscano nobile di Montepulciano

Soziale Verantwortung. Die Pflicht gilt für börsennotierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen mit über 500 Angestellten.

Nachhaltigkeitstest für Unternehmen

Die Unternehmen sollen Nachhaltigkeit als Antrieb im Business integrieren. Das ist das Ziel der Europäischen Union mit der Richtlinie 2014/95/EU.
Die Annahme der neuen Richtlinien in Italien (mit dem Gesetzesdekret 254/2016, ab Januar in Kraft getreten) zwingt große Unternehmen ab nächstem Jahr, zusammen mit den Bilanzen 2017, eine nicht finanzielle Erklärung abzugeben, um die Handlungen auszulegen, die den Umweltschutz, den korrekten Personaleinsatz, die Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung garantieren. Das Dokument wird unter der Verantwortung vom Vorstand erstellt und wie die Handelsbilanz überprüft.

Die Pflicht
Von der freiwilligen sozialen Verantwortung geht man zu einer vorgeschriebenen Berichterstattung, die bis jetzt für Unternehmen von öffentlichem Interesse, d. h. börsennotierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen gilt. Die neue Pflicht gilt für Unternehmen mit mind. 500 Angestellten und bei Bilanzabschluss eins der Kriterien erfüllen:

Bilanzsumme höher als 20 Mio.;
Summe höher als 40 Mio. inkl. Verkaufs- und Leistungserlöse.

Die betroffenen Unternehmen sind zirka 300. Wer die Pflicht nicht beachtet, riskiert eine Sanktion in Höhe von 20 bis 100 TEUR.
Die anderen Unternehmen, kleiner oder von nicht öffentlichem Interesse, können freiwillige nichtfinanzielle Erklärungen erstellen, die “konform” zu dem Gesetzesdekret 254/2016 sind.
Es ist ein interessanter Weg, auch weil die Investoren sich immer mehr für Unternehmen interessieren, die hohe Nachhaltigkeit betreiben. Es ist schätzungsweise 30% das weltweite Vermögen, das “verantwortliche” und “nachhaltige” Investments bewegen, während der Impact Investing Markt auf 60 Milliarden Dollar geschätzt wird.

Zur Erklärung der angewandten Politik eines Unternehmens, wird die Nachhaltigkeit immer mehr ein Teil der strategischen Entscheidungen sein: “Die echte Herausforderung für die Unternehmen – erläutert Chiara Mio, Dozentin für Nachhaltigkeitsmanagement an der Universität Ca’ Foscari in Venedig – wird sein, die Nachhaltigkeit im Business zu integrieren, und nicht daneben zu stellen.»
Welche Elemente könnten aber Unternehmen in Schwierigkeiten bringen? “Das Dekret zur Übernahme der europäischen Richtlinie – führt Chiara Mio fort – möchte in die Erklärung ausschließlich unternehmensrelevante Themen aufnehmen, in Anbetracht seiner Tätigkeiten und Eigenschaften. Es wird außerdem verlangt, dass Informationen enthalten werden, über die getroffenen Maßnahmen, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies erfordert eine gründliche Kenntnis über das Verhalten der Lieferantenketten, auch der ausländischen, nicht immer leicht.” Darüber hinaus, erklärt Margherita Bianchini, stellvertretender Direktor von Assonime, Gesellschaft zwischen den italienischen Aktiengesellschaften, “basiert die neue Pflicht auf das Complain- oder Explainprinzip: Die Unternehmen können keine Politik in einem oder mehreren Bereichen, die der Gesetzgeber für relevant hält, sofern sie die Begründungen liefern.“

Die aktuelle Situation
Viele große Unternehmen in Italien haben bereits Erfahrung mit Nachhaltigkeitsbilanzen und, sogar mit integrierter Bilanz.
Wo sind wir im Vergleich zum Rest der Welt? Zusammen mit der technischen Hochschule (Politecnico) in Mailand und im Rahmen einer Forschung zu den Nachhaltigkeitskriterien für Unternehmensentscheidungen, hat Mbs Consulting versucht einen Vergleich zu ziehen (Das Band „Das generative Unternehmen“ Feltrinelli Verlag hat die Ergebnisse vor kurzem veröffentlicht). Der Bilanzteil (siehe Grafik) verrät, dass die italienische Unternehmen, im Vergleich zu den internationalen Ersten, nachholen müssen. Es gibt Unterschiede für die einzelnen Bereiche: Während die Lebensmittel- und Energieindustrie viel öfter die Nachhaltigkeitsbilanz und die Ergänzungsbilanz verwenden, verbreiten die Unternehmen aus der Mode- und Versicherungsbranche wenige oder keine Informationen zu den angewandten CSR-Strategien.

Valentina Melis, il sole 24 ore

Ratgeber für den Hauskauf in Italien: Steuer und Steuervorteile

Die ersten Schritte bis zur Urkunde: Immobilienkontrolle und Verkaufsversprechen
Bevor Sie den Kauf abschließen, ist es empfehlenswert sich über den Immobilienzustand zu erkundigen und sich zu vergewissern, dass man vom rechtmäßigen Eigentümer kauft. Beim Notar und durch einige auf der Website des Finanzamtes verfügbare Dienstleistungen, wie das Nachschlagen der Datenbank des Grundbesitzes, der Eigentümer und der Grundschulden kann jeder Bürger sämtliche Kontrollen durchführen.
Zum Beispiel kann man durch eine hypothekarische Inspektion die Grundbucheinträge nachschlagen und prüfen wer der Besitzer der Immobilie ist, die man kaufen möchte oder, ob sich dieser in schwebenden gerichtlichen Verfahren befindet. Die Befragung kann von jedem durchgeführt werden, natürlichen oder juristischen Personen und ist kostenfrei, wenn der Hausbesitzer oder Inhaber des dinglichen Nutzungsrechtes den Antrag zur Befragung stellt.

Nachdem festgestellt wurde, dass alles in Ordnung ist, könnte es passieren, dass es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, den Kaufvertrag unmittelbar abzuschließen.
In solch einem Fall, können sich Käufer und Verkäufer trotzdem juristisch verpflichten den Kauf zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Dies erfolgt durch ein verbindliches Kaufangebot in schriftlicher Form, auch bekannt als „Vereinbarung“. Der Vorvertrag soll innerhalb von 20 Tagen nach Unterzeichnung oder innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss durch Notar, ins Urkundsregister beim Finanzamt eingetragen werden. Die bei der Eintragung bezahlte Steuer wird dann mit der Steuer beim Kaufvertragsabschluss verrechnet. Es ist wichtig den Notar zu bitten die Vormerkung ins Grundbuch eintragen zu lassen, um den Käufer zusätzlich zu schützen. Denn nur mit dieser Eintragung können der eventuelle Verkauf derselben Immobilie oder die Verfassung anderer Rechte zu Gunsten Dritter die Rechte des Käufers tatsächlich nicht beeinträchtigen.

Die Steuer und die Bedeutung des “Wert-Preis”-Systems
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird der Besitz der Immobilie übertragen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt man auch welche Steuern und in welcher Höhe sie zu entrichten sind. Die Art und Höhe der Steuern hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Verkäufer beispielsweise eine private Person oder eine Firma ist, ist der Betrag gering, wenn der Käufer die Voraussetzungen erfüllt, die Vorteile des ersten Wohnsitzes zu nutzen.

Im Falle eines Hauskaufs ohne die Steuererleichterung beim ersten Wohnsitz sind zusammenfassend zu entrichten:

– Eintragungsgebühr 9% und Gebühr bei Eintragung einer Grundschuld und des Eigentumsübergangs (50 Euro jeweils), wenn man von einer privaten Person oder einer Firma kauft, die steuerfrei verkauft
– Mehrwertsteuer 10% (oder 22% für Immobilien der Grundbesitzeinstufung A/1, A/8 e A/9) dazu die Eintragungsgebühr und die Gebühr bei Eintragung einer Grundschuld und des Eigentumsübergangs (200 Euro jeweils), wenn man von einer privaten Person oder einer Firma kauft, die steuerpflichtig verkauft.

Die Besteuerungsgrundlage für die Steuerberechnung besteht immer aus dem Veräußerungspreis.
Für die Verkäufe, für die die proportionale Registersteuer gilt, hingegen, besteht die Möglichkeit den Notar zu fragen, die sogenannte Regel “Preis-Wert” beim Kauf anzuwenden. Es handelt sich um einen besonderen Rechenmechanismus der Bemessungsgrundlage auf der Basis des festgestellten Einheitswerts der Immobilie, unabhängig von der bezahlten und in der Urkunde eingetragenen Summe. Den festgestellten Einheitswert der Immobilie errechnet man indem man den festgestellten Nutzungswert des Grundbesitzes, um 5% aufgewertet mal den Koeffizient 120 multipliziert.

Allerdings kann das Wert-Preis-System nur für die Übertragungen von Immobilien als Wohngebäude mit entsprechendem Zubehör angefragt werden und, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, die keine Geschäfts-, Kunst- oder Profitätigkeit ausübt.
Der Käufer, der das Wert-Preis-System beantragt, bekommt folgende Vorteile: Reduzierung um 30% der Notarhonorare und Kontrolleinschränkung seitens des Finanzamtes, das, ausgenommen vom Verschweigen des festgelegten Preises, zum Zweck der Eintragungsgebühr, keinen höheren Wert feststellen kann.

Wie viel spart man mit dem “ersten Heim”
Die italienische Staatskasse, wie es übrigens in fast allen europäischen Hauptländern geschieht, legt den Schwerpunkt auf die Besteuerung des ersten Zuhause und sieht bedeutende Erleichterungen vor, sowohl für den Kauf als auch für den bloßen Besitz.
Wenn man von einer privaten Person oder Firma kauft, die steuerfrei verkauft, fällt die Eintragungsgebühr von 9 auf 2 Prozent. Es wird der ermäßigte Satz von 4% angewendet (statt 10%), wenn der Verkäufer eine Firma ist und der Verkauf steuerpflichtig ist. Die Beträge, die man spart, sind also beträchtlich. Achtung: Die Nachlässe werden nur gewährt, wenn der Käufer bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Immobilie klar definierte Merkmale aufweist. Zunächst soll das Wohngebäude nicht zu der Grundbesitzeinstufung A/1, A/8 e A/9 gehören (es soll sich im Grunde genommen nicht um Nobeldomizil, Villa, Schloss oder künstlerisches und historisches Palast handeln). Außerdem soll sich die Immobilie innerhalb des Kreises befinden indem der Käufer wohnt oder seine Tätigkeit ausübt. Wenn er woanders wohnhaft ist und die Vorteile nicht verlieren möchte, muss er innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf seinen Wohnsitz in die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, verlegen.

Auch wenn man mit den Steuererleichterungen des ersten Zuhause kauft und der Verkauf steuerfrei erfolgt, kann man die Anwendung des Wert-Preis-Systems beantragen und die vorgenannten Vorteile nutzen. In diesem Fall wird der Katasterwert der Immobilie ermittelt, indem man die aufgewertete Katasterrendite mal den Koeffizienten 110 multipliziert.

Vom Haushaltgesetz 2016 wurde eine wichtige Neuigkeit eingeführt, die die Möglichkeit vorsieht, dass derjenige, der bereits im Besitz eines mit den Steuererleichterungen erworbenen Wohngebäudes, ein neues Haus entgeltlich oder unentgeltlich kauft (Schenkung oder Erbschaft) und die Vorteile trotzdem beantragen kann. Die einzige zu beachtende Voraussetzung, um sich die Gelegenheit nicht entgehen zu lassen, ist das bereits im Besitz befindende Wohngebäude innerhalb eines Jahres ab Neukauf zu verkaufen.

Offene Fragen, die hier nicht behandelt werden

– Fälle in denen das Finanzamt einen Änderungsbescheid melden kann, um einen höheren Wert der erworbenen Immobilie, im Vergleich zu dem im Vertrag angegebenen Wert, festzustellen

– Richtige Anwendung der Steuererleichterungen fürs erste Heim in besonderen Situationen: Kauf von zwei angrenzenden Wohnungen; Kauf eines Hauses, das sich in der Gemeinde befindet, wo man bereits Eigentum ohne Nutzungsrecht besitzt; der eventuelle Verlust der Begünstigungen, wenn man die Immobilie vermietet; wenn man den Wohnsitz in die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, nicht verlegt, obwohl man in dieser wohnt.

Die Truppe der Ü50er bei der Arbeit: Es sind 7,5 Mio.

2004 war es einer von fünf, jetzt sind es einer von drei. Vielen der gekündigten Senior-Beschäftigten fällt es schwer sich neu zu positionieren.

Ein Drittel der Beschäftigten in Italien ist zwischen 50 und 64 Jahre alt, es sind 7,5 Mio. Im Jahr 2004, als das italienische statistische Amt ISTAT Erhebungen gestartet hat, waren es ca. ein Fünftel (4,5 Mio.). Das ist die Auswirkung der Bevölkerungsalterung, der Rentenreformen, die das Rentenalter erhöht haben und des Wechsels der Arbeitsplätze, der eher die Ü50 belohnt hat, als die Jüngeren. Die italienische Sozialversicherung INPS zeigte, dass von den 511.000 neuen Arbeitsverhältnissen ab Januar 2017, 91.000 die “reifere” Generation betreffen (überwiegend befristete Verträge) im Vergleich zu den 74.000 der U24. Die ab Januar geschlossenen Arbeitsverträge umfassen die Ü50, die Erwerbstätigen zwischen 30 und 39 Jahre (135.000) und die zwischen 40 und 49 Jahre (123.000), weniger die zwischen 25 und 29 Jahre (86.000). Der Mismatch zwischen Arbeitsangebot und –nachfrage in den technischen Berufen benachteiligt die jüngere Generation, da es schwierig ist Ingenieure, Sachverständige und Facharbeiter zu finden. Für den italienischen Handelskammerverband Unioncamere hatten Unternehmer im ersten Quartal Schwierigkeiten bei der Rekrutierung eines Arbeitnehmers alle fünf Anstellungen (19,9% gegen 12% aus 2016). Für zwei von drei Kandidaten ist die Berufserfahrung zusammen mit der Schulausbildung eine Qualitätsvoraussetzung. «In vielen Firmen, hauptsächlich in den KMU, hat der Umsatz die “Senioren” begünstigt, – erklärt der Arbeitswirtschaftswissenschaftler Carlo Dell’Aringa – der Wechsel hat die große Erfahrung belohnt, die nicht mit jungen Arbeitskräften ersetzt wurde, die durch den fehlenden Dialog zwischen Schule und Produktionswelt benachteiligt werden. Es wird versucht, beide Welten zu verbinden mit der Abwechslung Schule-Arbeit und der Berufsausbildung nach dem deutschen dualen System. Wir müssen die technischen Oberschulen stärken, einer der Erfolgsschlüsseln Deutschlands». Viele während der Krise gekündigten „Senior-Beschäftigten“ hingegen haben es nicht geschafft sich neu in der Arbeitswelt zu positionieren und wurden arbeitslos, nicht erwerbstätig oder gehören zu den 170.000 arbeitslosen Arbeitnehmern, die noch nach der alten Regelung rentenberechtigt sind.

Um einen Überblick der Arbeitsmarktdynamik zu bekommen, nehmen wir Bezug auf den Start der ISTAT-Erhebungen (Januar 2004) und den letzten verfügbaren Monat (Februar 2017): Die Beschäftigungsquote der Altersgruppe 50-64 Jahre ist um 18 Punkte gestiegen (auf 59,1%), die Erwerbstätigen sind 3 Mio. mehr, jedoch hat sich die Zahl der Arbeitslosen mehr als verdoppelt (489.000) und die Arbeitslosenquote liegt bei 6,1% (von 4,2%). Die Nichterwerbstätigen sind 1,3 Mio. weniger (4,7 Mio.), die Quote ist immer hoch (37%), jedoch weniger als 56,3% aus 2004. Die Beteiligung der „Senioren“ am Erwerbsleben ist also gestiegen, selbst wenn viele arbeitslos geblieben sind. Im gleichen Zeitraum ist die allgemeine Beschäftigungsquote stabil geblieben – angesichts der Krise, die die Zahl der Erwerbstätigen zum Minimum herabstürzen ließ – von 57,3% auf 57,5% (ca. 10 Punkte weniger im Vergleich zum europäischen Durchschnitt). Die Arbeitslosenquote ist von 8,3% auf 11,5% gestiegen, für die jungen Leute ist die jedoch von 22,3% auf 35,2% gestiegen (auf den letzten Positionen in Europa), während die Nichterwerbstätigenquote von 37,5% auf 34,8% gesunken ist. «Der Arbeitsmarkt scheint aus Gegendynamik zu bestehen – fügt Dell’Aringa hinzu – die „Senior-Bevölkerung“ ist integrierter als die junge Generation.» Dieses Szenario spiegelt sich in die Produktionswelt wider: «An den Arbeitsorten – erklärt Fabio Costantini, Geschäftsführer von Randstad Hr Solutions – sieht man zeitgleich vier Generationen mit sehr unterschiedlichen Erwartungen; die „Silent-Generation“ (1930-1949), die „Baby-Boomer“ (1950-1969), die „Generation X“ (1970-1981) und die „Generation Y“ (1982-2005). Viele Firmen führen eine Kartierung der Arbeitnehmer aus, um Chancen und kritische Punkte zu ermitteln. Es muss active ageing-Politik angewendet werden und die “Senior-Beschäftigten” sollen als Wertgut gesehen werden.» Randstad hat eine Studie entwickelt mit Interviews mit HR-Verantwortlichen und Managern aus 300 italienischen Unternehmen über die Führung von Ü50-Arbeitnehmern: «Es muss uns bewusst werden, dass die Herausforderung hier und jetzt ist, nicht morgen – fügt Costantini hinzu. Wir sollen der Verbesserung der Arbeitswelt mehr Aufmerksamkeit schenken. Dazu zählen die Werkzeuge zur Arbeitszeitenflexibilität, der Kompetenzwechsel zwischen jungen und reifen Arbeitnehmer, aber auch eine Vergütungspolitik, die dem variablen Vergütungsteil mehr Gewicht verleiht. Auf dieser Weise können die Kompetenzen der „Senior-Arbeitnehmer“ aufgewertet werden. »

Giorgio Pogliotti
Il Sole 24 Ore Sonntag, 9. April 2017
Übersetzung: Angela Farucci