Unternehmen

Heutzutage geht die Geschäftstätigkeit auch über die nationale Grenze hinaus und die Globalisierung verpflichtet auch die kleinen und mittleren Unternehmen dazu, im Ausland tätig zu werden. Wir begleiten Sie fachkundig bei den Vorhaben in Italien und haben ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf das Steuer- und Sozialversicherungsrecht als Unternehmen und als Arbeitgeber.

Dabei ist die richtige gesellschaftsrechtliche und steuerliche Ausgestaltung entsprechend der tatsächlichen Betätigung zu wählen. Zu beachten ist hier das italienische aber auch das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen: ob eine Repräsentanz, eine Betriebsstätte oder eine S.R.L. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die bessere Lösung ist, erörten wir mit dem Mandanten eingehend.

Wir kümmern uns um die Buchhaltung, die Verdienstabrechnungen, die Aufstellung des Jahresabschlusses und erfüllen alle Pflichten, denen ein Unternehmer und Arbeitgeber unterliegt. Gerne übernehmen wir auch die Steuer- und Finanzplanung und beraten bei Umwandlungen.