Internationales Steuerrecht

Die wirtschaftliche Entwicklung macht nicht an den nationalen Grenzen Halt. Wir prüfen steuerliche Tatbestände und unterstützen Sie unter anderem bei den Pflichten in Italien zu Erklärungen und Mitteilungen an die Finanzbehörde, zur Einholung vorab von Genehmigungen durch Agenzia delle Entrate. Unsere Dienstleistungen zur internationale Steuerberatung umfassen: Steuererklärungen in Italien für gebietsfremde Steuerpflichtige Frage zu den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und anderen Ländern Umsatzsteuer beim Warenverkehr und bei Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb der EU- Gemeinschaft Intrastat-Erklärungen für steuerliche oder statistische Zwecke Betreuung der Betriebsstätten, Zweigstellen, Repräsentanzen in Italien Antrag auf Erstattung der im Ausland entrichteten Umsatzsteuer