Internationales Steuerrecht

Die wirtschaftliche Entwicklung macht nicht an den nationalen Grenzen Halt. Wir prüfen steuerliche Tatbestände und unterstützen Sie unter anderem bei den Pflichten in Italien zu Erklärungen und Mitteilungen an die Finanzbehörde, zur Einholung vorab von Genehmigungen durch Agenzia delle Entrate.

Unsere Dienstleistungen zur internationale Steuerberatung umfassen:

Steuererklärungen in Italien für gebietsfremde Steuerpflichtige
Frage zu den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und anderen Ländern
Umsatzsteuer beim Warenverkehr und bei Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb der EU- Gemeinschaft
Intrastat-Erklärungen für steuerliche oder statistische Zwecke
Betreuung der Betriebsstätten, Zweigstellen, Repräsentanzen in Italien
Antrag auf Erstattung der im Ausland entrichteten Umsatzsteuer