Bei der Vermietung zu Wohnzwecken, auch kurzzeitig an Touristen, werden die Einnahmen mit 21% besteuert. Bei der Ermittlung dieser Abgeltungsteuer ist der Abzug von jeglichen Werbunskosten nicht zulässig. Die Einnahmen sind jährlich mithilfe des modello redditi zu erklären, die Abgeltungsteuer ist mithilfe des Vordrucks F24 entweder über jede italienische Bank zu überweisen oder bei der Banco Posta einzuzahlen.
Roberto Tissino
Italien als Einwanderungsland und kleines Steuerparadies
Seit dem Steuerjahr 2019 werden die Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit sowie aus Gewerbebetrieb nur iHv 30% bei der Einkommensermittlung solcher Steuerpflichtigen angesetzt, die einen Wohnsitz in Italien neu begründen, wenn sie
- mindestens in den vergangenen 2 Jahren im Ausland ansässig waren und sich verpflichten, für 2 weitere Jahre in Italien zu wohnen und
- die Arbeit namentlich in Italien ausgeübt wird
- weitere Bedigungen erfüllen, wie Ausbildung, Herkunftsland; auch italienische Staatsangehörige genießen die Vorteile
Begünstigt ist die Neuaufnahme eines Gewerbetriebs in Italien sowie auch die Fortführung der ausländischen Tätigkeit am neuen italienischen Arbeitsort oder die Neuaufnahme einer Tätigkeit in Italien. Nur natürliche Personen genießen die steuerliche Vergünstigung und zwar nur für die Einkünfte aus der eigenen Arbeit, nicht aus der Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Der steuerliche Vorteil gilt für den Veranlagungszeitraum des Zuzugs und für weitere 4 Jahre; der Wohnsitz muß wenigstens 2 Jahre bestehen bleiben, sonst entfällt der Vorteil rückwirkend. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist für Eltern und für Wohnungseigentümer vorgesehn; dabei sinkt der Vorteil leicht.
Der Umzug in den Süden (Mezzogiorno) bringt einen erheblichen Vorteil: nur 10% der Einkünfte werden versteuert.
Italienische Steuernummer
Vordruck AA4 8 Modello AA4 8_AA4_8_Modello_TED
Vordruck zum Antrag auf Erteilung einer italienischen Steuernummer – Codice Fiscale im Format ABC XYZ JJMTT O 123 P
Vereinfachtes Verfahren beim home office bis zum 31. Dezember 2022 – Gesetz 122/2022 zur Verordnung „Hilfen bis“, veröffentlicht am 21. September.
Die Vorschriften zum home office sehen die Verpflichtung der Meldung von home office beim Arbeitsministerium durch die Unternehmen vor. Die Regeln für den Zugang dazu wurden aber neulich vereinfacht.
Ab dem 1. September 2022 ist ein neues Verfahren vorgesehen, um diese Arbeitsweise zu fördern; es ist künftig nicht mehr erforderlich, den unterzeichneten Einzel-Arbeitsvertrag beizufügen; es ist lediglich die elektronische Meldung des Arbeitgebers an das Arbeitsministerium erforderlich, in dem die Namen der Arbeitnehmer, das Startdatum und das Datum der Beendigung der Arbeit im home office angegeben sind.
Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für neue Vereinbarungen oder wenn beabsichtigt ist, diese Vereinbarungen abzuändern. Die Vereinbarungen zwischen dem 1. und 21. September (Inkrafttreten des Gesetzes) und die Meldungen dazu behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Wenn home office vor dem 31. August ohne Vereinbarung angetreten und nach dem 1. September fortgesetzt wird, ist der Abschluß einer Vereinbarung nach der obigen Vorschrift nicht erforderlich, da die Vereinfachung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde.
Für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung ist home office bis zum 31. Dezember 2022 auch ohne individuelle Vereinbarung vorgesehen; sie können auch für verschiedenartige Aufgaben eingesetzt werden, solange die Arbeit zumutbar ist. Die Vereinfachung für in der privaten Wirtschaft tätige Eltern mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren wurde bis zum 31. Dezember verlängert, sofern kein anderes Familienmitglied nicht erwerbstätig ist oder Einkommensbeihilfe erhält.
Vermögensverzeichnis
Das Vermögensverzeichnis ist im Handels- sowie im Steuerrecht vorgesehen. Es muß von allen Kaufleuten geführt werden, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung Bücher führen und bilanzieren. Die Inventur aller Vermögensgegenstände muß zur Betriebseröffnung und anschließend jährlich erstellt werden und zwar binnen 3 Monaten nach dem Abgabetermin für die Steuererklärungen. Beispiel: Wirtschaftsjahr 2017, Abgabetermin 31. Oktober 2018; spätenstens Zeitpunkt der Durchführung einer Inventur und Erstellung des Vermögensverzeichnisses: 31. Januar 2019.
Das Vermögensverzeichnis weist alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Unternehmens aus, gibt deren Mengen an und weist jedem einzelnen Posten einen Wert zu. Es ist außerdem anzugeben, wo der Gegenstand oder die Schuld wiederzufinden ist. Gleichartige und -wertige Posten sind zusammenzufassen; eine weitergehende Zusammenfassung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu Bilanzposten ist zulässig. Die Einzelnachweise der durchgeführten Inventur müssen dabei aufgehoben werden. Die fehlende oder mangelhafte Inventur berechtigt den italienischen Fiskus zur Schätzung.
Zur Aufstellung des Inventars sind alle Kaufleute iSd Art 2214 it.BGB (Handelsrecht) und Art 14 it.VO 600/1973 (Steuerrecht) verpflichtet. Während die handelsrechtliche Vorschrift allgemein gehalten ist, bestimmt das Steuerrecht die Subjekte genauer:
- Körperschaftsteuerpflichtige Personen
- Gewerbebetriebe von privaten oder öffentlichen Körperschaften
- Vollkaufleute als natürliche Personen
- Personengesellschaften
Ausgenommen sind jedoch solche kleinen Gewerbetreibende, die dank ihrer Größe von der Buchführungspflicht befreit sind ( Art 18 it.VO 600/1973 ).
Das Vermögensverzeichnis ist nach den Grundsätzen des Art. 2219 it.BGB zur Führung der Handelsbücher aufzustellen. Das heißt u.a. daß die Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden müssen; sie dürfen nicht in einer Weise verändert werden, daß der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Die Seiten der Bücher müssen fortlaufend numeriert werden.
Alle Bücher der Finanzbuchhaltung unterliegen einer Stempelsteuer iHv eur 16 bis 32 alle 100 Seiten bzw 2.500 Buchungen; Kapitalgesellschaften müssen außerdem eine Regierungsabgabe iHv eur 316 bis 509 jährlich bezahlen.
Berichtigungsbescheide nach Steuerprüfungen
Prüfung der Steuererklärungen
Die italienische Steuerbehörde prüft die Steuererklärungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zwei Verfahren sind vorgesehen: automatisch und förmlich. Schließlich erfolgen Betriebsprüfungen bei Verdacht auf Steuerkürzung, also wenn Einkünfte in den Erklärungen gar nicht enthalten sind.
Arten von Prüfungen
Automatische Prüfung – hier ist die Prüfung auf die Geldbewegungen abgestellt: Anwendung auf alle eingereichten Erklärungen; dabei werden die Zahlungen der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge, die erhaltenen Steuer-Zulagen und Erstattungen geprüft, nach Abgleich der Angaben aus der Erklärung mit den Daten des Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung.
Förmliche Prüfung – hier wird nach Risikoanalyse auf die Plausibilität bei der Lebensführung und auf die Übereinstimmung mit den Kalkulationsgrundsätzen abgestellt: Nähere Prüfung der Angaben aus den Erklärungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, Abstimmung mit den Originalbelegen, Vergleich mit weiteren Unterlagen von Dritten; Abgleich mit den Daten von Sozialversicherungsträgern, Banken, Versicherungen.
Betriebsprüfung – bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Prüfung vor Ort im Betrieb oder Büro des Steuerpflichtigen; Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen, den Schriftverkehr, in die Finanzkonten; Befragung, auch der Mitarbeiter, mithilfe von Fragebögen; Ladung des Steuerpflichtigen in die Behörde
Gegenstand von Prüfungen sind auch Verkehr- und Verbrauchsteuern wie Kfz-Steuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, die dazu beitragen, ein Gesamtbild der Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu ermitteln. Außerdem, wenn der Steueranspruch wegen Verspätung bei den Steuermeldungen oder Zahlungen als gefährdet erscheint, kann die Steuerbehörde die offenen Beträge vollstrecken.
Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen
Vor der Vollstreckung von Steuerschulden, entstanden aus
- den eingereichten Steuererklärungen
- festgestellten Versäumnissen bei Zahlung von Abzugsteuern
- förmlichen Prüfungen
ist der Steuerpflichtige anzuhören. Ihm sollen die Mehrbeträge, die Zinsen sowie die Säumnis- und Strafzuschläge vorab mitgeteilt werden. Er kann noch Auskünfte und Unterlagen zu seiner Rechtfertigung einreichen. Falls er den angeforderten Betrag ohne Widerspruch innerhalb von 30 Tagen seit der Zustellung dieser Mitteilung bezahlt, werden die Zuschläge erheblich gemindert.
Nach einer Betriebsprüfung ergeht hingegen gleich ein Steuerbescheid mit Angabe der neu ermittelten Einkünfte und Steuern.
Die Bescheide und Mitteilungen
Nach einer Routinekontrolle
Wenn die Behörde Fehler in den Steuererklärungen feststellt, wird eine Berichtigungsmitteilung dem Steuerpflichtigen förmlich zugestellt, mit der Aufforderung, den Mehrbetrag und die geminderten Zuschläge sofort zu zahlen, bzw Auskünfte und Unterlagen zu seiner Rechtfertigung einzureichen. Berichtigt werden hier Berechnungsfehler, falsche Auffassung bei der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, Irrtümer bei Verlust- oder Saldenvorträgen und Steueranrechnung. Die Berichtigungsmitteilung kann auch dem steuerlichen Vertreter zugestellt werden.
Nach einer förmlichen Prüfung
Der Steuerpflichtige wird zur Mitwirkung durch Vorlage von Unterlagen und der Erteilung von Auskünften aufgefordert. Ist seine Begründung nicht überzeugend oder antwortet er auf die schriftliche Mitteilung nicht, ergeht ein Bescheid über die Ergebnisse der Prüfung und die zu zahlenden Mehrsteuern.
Die genannten Verwaltungsakte begründen keinen Steueranspruch, sondern erteilen Auskunft über die Auffassung der Finanzverwaltung und ermöglichen dem Steuerpflichtigen, seinen Widerspruch zu begründen oder die Mehrsteuern zu bezahlen, bei erheblicher Minderung der Straf- und Bußgelder, also das Verfahren zu erledigen bevor ein vollstreckbarer Bescheid erlassen wird. Sie sind alleine nicht anfechtbar.
Ratenzahlungen
Die Mehrsteuern können auf Antrag auch in Raten bezahlt werden:
- Bei einem Betrag bis eur 5.000 in 8 vierteljährlichen gleichen Raten
- Bei einem Betrag ab eur 5.000 in 20 vierteljährlichen gleichen Raten
Dabei wird ein Zinssatz von 3,5% jährlich auf den Restbetrag angewandt. Eine Sicherheitsleistung ist nicht verlangt. Bei Zahlungsverzug verfällt die Vereinbarung und der gesamte Restbetrag wird zur Zahlung fällig.
Die Einlage eines Teilbetriebs mit anschließender Aufspaltung ist rechtsmißbräuchlich
Bei der Einlage eines Teilbetriebs mit anschließender Aufspaltung handelt es sich um Rechtsmißbrauch
Die Neugestaltung eines Unternehmens durch Abschluß mehrerer Vereinbarungen, welche keinen wirtschaflichen Gehalt haben, sondern alleine auf die Steuererparnis abzielen, stellt Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar. Im vorliegenden Falle sollten 4 im Privatvermögen gehaltenen Minderheitsbeteiligungen an einer Gesellschaft A, welche zusammengenommen das gesamte Eigentum an dieser Gesellschaft A ausmachen, in eine Gesellschaft B eingelegt werden; anschließend erfolgt die Aufspaltung der Gesellschaft B in 4 Einzelgesellschaften, wobei jede jeweils die ursprünglich eingelegte Minderheitsbeteilung besitzen soll. Nach geltendem italienischen Steuerrecht ist diese Art von Aufspaltung steuerneutral; die Stillen Reserven werden hier nicht aufgedeckt und nicht besteuert.
Dies stellt Rechtsmißbrauch dar; Zweck dieser Umgestaltung ist nämlich lediglich, die Aufdeckung der Stillen Reserven der Minderheitsbeteiligung zu meiden. Der gerade Weg über die Einlage der Beteiligung aus dem Privatvermögen in eine holding-Kapitalgesellschaft führt hingegen zur Aufdeckung und Versteuerung der Stillen Reserven.
Der erklärte Zweck der Maßnahme war nämlich, jede im Privatvermögen von 4 Geschwistern gehaltene Beteiligung jeweils in eine eigene Kapitalgesellschaft als holding zu übertragen. Dies führte nach dem italienischen Einkommensteuergesetz zur Aufdeckung von Stillen Reserven; hingegen, ist die Aufspaltung steuerneutral. Die Übertragung auf 4 holdings, jeweils im Eigentum von jedem Kind des Firmengründers, sollte den Generationenwechsel entsprechend den Neigungen und den Ansprüchen der Nachfolger ermöglichen.
Zwingende wirtschaftliche Gründe für die beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen sind hier nicht zu erkennen; die zahlreichen rechtlichen Änderungen sind eher überflüßig und nicht mit ähnlich gelagerten Markttransaktionen zu erklären. Weitere außersteuerliche Erfordernisse, bedingt durch die Betriebsorganisation oder die Geschäftsführung, sind ebenfalls nicht gegeben.
CHECK LIST EINKOMMENSTEUER
1 – Grundsatzunterlagen:
a) Elektronische Lohnsteuerbescheinigung / Lohnsteuerkarte(n) im Original
b) Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vom Vorjahr (nur bei neuen Mandanten)
c) Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen / Zinseinkünfte (wenn nicht freigestellt); insbesondere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
d) Bankverbindung
2 – Bei Familienstandsänderungen:
a) Heiratsurkunde
b) Kopie des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister des Standesamtes bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
c) Scheidungsurteil
d) Bei Getrenntleben – genaues Datum nachweisen
e) Steuerliche Lebensbescheinigung für Kind, welches nicht im Haushalt lebt und nicht auf die Steuerkarte eingetragen ist.
f) Sterbeurkunde
Bei Kindern über 18 Jahre:
a) Ausbildungsvertrag /Ausbildungsverträge
b) Schulbescheinigung
c) Studienbescheinigung bzw. Nachweis über auswärtige Unterbringung
d) Nachweis Bafög/Arbeitslohn (Beschied / Steuerkarte / elektr. Lohnsteuerbescheinigung
e) Nachweis Einkünfte und Bezüge des Kindes
f) Werbungskosten des Kindes bei Arbeitslohn
3 – Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung:
a) Bescheinigung über Kindergeldbezug
b) bei Arbeitslosigkeit – Bescheinigung des Arbeitsamtes, Leistungsbescheid, Nachweis des Job Center, MainArbeit usw über ALG II aus Hartz IV
c) Rentenbescheide, Bescheide über Änderung der Rente
d) Sonstige Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Haft, Mutterschaft, Auslandsaufenthalt, Erziehungsjahr)
4 – Nachweise über Werbungskosten:
a) Gewerkschaftsbeitrag
b) Arbeitsmittel (Dienstkleidung, Werkzeug, Fachliteratur, Computer, Reinigungskosten, Bürobedarf usw.)
c) Fortbildungskosten (Teilnahmegebühr, Übernachtung usw.) / Ausbildungskosten (Studiengebühren …)
d) Dienstl. gefahrene Km bzw. Fahrkarten für öffentl. Verkehrsmittel
e) Dienstreisen
f) Einsatzwechseltätigkeit / Fahrtätigkeit
g) Doppelte Haushaltsführung (z. B. Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Heimfahrten …)
h) Bewerbungskosten
i) Umzugskosten bei beruflichen Umzug
j) Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
k) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
– direkt aufgewendete Renovierungskosten für das Arbeitszimmer
– Belege über die Einrichtungsgegenstände
– Skizze der Wohnung anfertigen
– Wohnungsgröße: … Größe des Arbeitszimmers …
– Kurze Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, für die das Arbeitszimmer genutzt wird
– Stromkosten
– Heizungskosten
– Nachweis der Hausratversicherung
– allgem. Nebenkosten (z. B. Kanal, Müllgebühren, Wasser usw.)
– Mietvertrag
– Gebäudeversicherung
– Grundsteuer
– Schornsteinfeger
– Schuldzins für die Wohnung
– Bauspar- oder Kreditgebühr
– Straßenreinigung
l) Erstattungszahlungen des Arbeitsgebers
m) Rechtschutz-, Unfallversicherung, Telefonkosten bei beruflicher Veranlassung
5 – Nachweise über Vorsorgeaufwendungen:
a) Kopien der Versicherungsscheine oder Quittungen über alle Privatversicherungen
– Krankenkasse / Sozialversicherungsbeitrag/Auslandskrankenversicherung.
– Sterbekasse, Unfall- u. Lebensversicherung
– Aussteuer- und Kinderversicherungen
– Haftpflicht- und Kfz-Versicherung
b) Nachweis über vermögenswirksame Leistungen / „Anlage VL“
6 – Nachweise über Sonderausgaben:
a) Beleg über Steuerberatungskosten, Fahrtkosten, Fachliteratur
b) Spendenquittungen u. Kirchengeldbescheinigung
c) Beiträge und Spenden für Parteien
d) Belege von Schulgeldzahlungen (Ersatz- und Ergänzungsschulen)
e) Nachweis über Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Unterschrift d. Ehefrau Anlage „U“)
f) Renten u. dauernde Lasten (Vertrag, Zahlungsbelege)
g) Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung
– Teilnahmebescheinigung
– Zahlungsbelege über Kursgebühren, Unterkunft u. Arbeitsmittel
– Erstattungsnachweise
h) Unterlagen über private Altersvorsorge / Riesterzulagenverträge etc.
7 – Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:
a) Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung, jährliche Umlagenabrechnung desVermieters
b) Rechnungen vom Hausmeister, Schornsteinfeger; von Handwerkern wie Maurern, Elektrikern, Installateuren
c) Wartung der Heizung, des Aufzugs und anderer Anlagen; Gartenpflege, Reinigung der Gemeinschaftsflächen
d) Gebührenbescheide der Gemeinde, z.B. zu Müllabfuhr
8 – Nachweis über außergewöhnliche Belastungen:
a) Nachweis über Körperbehinderungen (Schwerbehindertenausweis)
b) Unterstützungsbescheinigung von bedürftigen Personen sowie deren Rentenbescheide u. Nachweise über deren eigene Einkünfte und Bezüge / Nachweis der unterstützten Person über die Erwerbsobliegenheitsverpflichtung
c) Nachweis über die Pflege von ständig hilflosen Personen (Behindertenausweis, Zahlungen Pflegegeld oder Stufe 0 bis III)
d) Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden (Zahlungsbelege, z. B. letzter Kontostand), Kindergarten, Kinderhort, Betreuungspersonen
e) Krankheitskosten (Brille, Zahnersatz, Kurkosten usw.)
f) Scheidungskosten
g) Beerdigungskosten für vermögenslose Angehörige und Angabe des Erbes
h) Umbauten bei Behinderung
9 – Bei Wohneigentum:
a) Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, notarieller Kaufvertrag, Übergabevertrag bei Neuerwerb oder neuen Mandanten)
b) Originalrechnungen über durchgeführte Bau- und Modernisierungsarbeiten, Baumaterial und Fahrtkostenaufstellung zu Baumärkten
c) Bescheinigung über Einzug und Neubezug von EH/ETW
d) Maklerrechnung, Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten
10 – Bei vermietetem Wohneigentum
a) Nachweis der geleisteten Schuldzinsen und sonstigen Geldbeschaffungskosten (z. B. Disagio, Fahrtkosten zu den Banken, Abschlussgebühren, …) ggf. auch geleistete Schuldzinsen nach Verkauf des Objektes
b) Belege über Reparaturaufwendungen / Baurechnungen
c) Grundsteuerbescheid
d) Kosten für die Haus- und Flurbeleuchtung
e) Schornsteinfegergebühren
f) Hausratversicherung (z. B. Brand; Haftpflicht, Wasser …)
g) Mietverträge u. ggf. Kontoauszüge des Mietkontos
h) Aufstellung der Fahrten zu den Baumärkten, Maklern
i) Genaue Wohnflächengröße
11 – Bei privaten Veräußerungsgeschäften:
a) Kaufvertrag des Grundstück (An- und Verkauf)
b) Übergabeverträge bei vorweggenommene Erbfolge
c) Angaben über bisher in Anspruch genommener Abschreibung
d) Unterlagen aus denen der Erwerb und die Veräußerung der Kapital-/Wertpapier/ und/oder sonstiger Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft und mit Gewinn wieder veräußert wurden
e) Kosten, die im Zusammenhang des Verkaufes angefallen sind
f) Angaben über die Art der Nutzung des Gebäudes (z.B. Arbeitszimmer, Vermietung … )
12 – Beteiligungen
a) Höhe der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. AG, GmbH etc.) :
____________ € und / oder _____________ %
Die Vorschriften gegen Geldwäsche, Mißbrauch des Finanzwesens und Terrorbekämpfung gehen dem Datenschutz vor.
Die Maßnahmen zur Abwehr bestimmter illegaler Aktivitäten, z.B. solche durch die für die Risikoanalyse zuständigen Stellen erhobenen und gespeicherten Daten sind nach Auffassung des italienischen Gesetzgebers als wichtiger zu deuten als die in der neuen EU-Verordnung vorgesehenen Datenschutzvorschriften sowie als das Recht auf Vergessenheit.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-679/2016-Datenschutzverordnung vollständig anwendbar, die neben der Aktualisierung der Liste der Rechte der betroffenen Personen einen verbesserten Schutz gewährleistet. Es ist jedoch wichtig, den genauen Umfang dieses Schutzes zu bestimmen, denn unter keinen Umständen sollte der Schutz personenbezogener Daten Vorrang vor dem Interesse an öffentlicher Sicherheit und vor der Kriminalprävention haben.
Die Europäische Verordnung selbst räumt den Mitgliedstaaten das Recht ein, Rechtsvorschriften zu erlassen, die bestimmte Verpflichtungen und Rechte einschränken können, wenn diese Beschränkung eine notwendige und angemessene Maßnahme zur Erhaltung wichtiger Interessen, einschließlich der öffentlichen Sicherheit und der Maßnahmen zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder zur Durchführung strafrechtlicher Sanktionen.
Wie der europäische Gesetzgeber selbst feststellt, ist dies im Rahmen der Anti-Geldwäschegesetzgebung besonders wichtig. Demnach obliegt einigen Personen eine Reihe von Verpflichtungen, wie z.B. die richtige Verifizierung des Kunden durch Überprüfung seiner Identität mithilfe eines Dokuments oder einer anderen gleichwertigen Unterlage. Darüber hinaus sind diese Personen im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung verpflichtet, die Daten und Informationen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Dauerverhältnisses, der beruflichen Leistung oder der Durchführung der Geschäfts aufzubewahren.
Die Erfüllung dieser Verpflichtungen steht im Widerspruch mit einigen Rechten aus der Richtlinie , wie das Recht auf Vergessenheit und das Widerrufsrecht der Einwilligung zur Verarbeitung der Daten. Der italienische Gesetzgeber hat durch die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der EU-Verordnung eine genaue Einschränkung der Rechte der betroffenen Person vorgesehen, wonach diese Rechte nicht ausgeübt werden können, wenn ihre Ausübung zu tatsächlichen und konkreten Rechtsverletzungen führen kann, unter anderem bei der Geldwäsche.
Darüber hinaus erlaubt das italienische Durchführungsgesetz auch die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherheitsmaßnahmen, sofern dies gesetzlich gestattet ist.
Vorab ausgefüllte Steuererklärung: Schreiben der Steuer-Behörde zu den Zugangsregeln und den technischen Vorkehrungen
Neue Besonderheiten: Bezugnahme auf die Daten des Vorjahres; Ausgaben für Kindergärten und Spenden zugunsten von Verbänden und Stiftungen sind schon vorhanden.
Ab dem 2. Mai haben Angestellte und Rentner die Möglichkeit, nach Änderungen und Ergänzungen, die Erklärung an die Behörde zu übermitteln.
Beiträge an Kindergärten sowie Spenden sind bereits vorausgefüllt.
Kosten für Kindergärten und Spenden an gemeinnützige soziale Verbände, an Stiftungen und anerkannte Vereinigungen, die satzungsgemäß den Schutz und die Förderung von Kulturgütern von künstlerischem, historischem und landschaftlichem Interesse pflegen, wissenschaftliche Forschung fördern, sind in der Erklärung bereits ausgewiesen.
Darüber hinaus sind folgende Ausgaben vorab eingetragen, wie bereits im letzten Jahr:
Zinsverbindlichkeiten und Nebenkosten für Hypotheken
Lebensversicherungs-, Unfallversicherungsprämien
Freiwillige Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge an Hausangestellte und persönliche oder familiäre Betreuung
Gesundheitskosten und Erstattungen
Aufwendungen für Tierärzte
Aufwendungen für Hochschulausbildung
Beiträge an die private, freiwillige Vorsorge
Bestattungskosten
Instandhaltung, Instandsetzung von Grundbesitz, Energieeinsparungen und Maßnahmen zum Umweltschutz
Darüber hinaus sind solche über mehrere Jahre aufzuteilenden Aufwendungen ausgewiesen, wie sie sich aus der Erklärung des Steuerpflichtigen aus dem vergangenen Jahr ergeben.
Die Aufwendungen für steuerlich unterhaltsberechtigte Familienangehörige stammen aus den Angaben der Arbeitgeber oder der Renteversicherung in den einheitlichen Einkommensbescheinigungen. Ist das Familienmitglied nicht oder falsch berücksichtigt, hat der Steuerpflichtige, die von der Behörde vorgeschlagene Erklärung zu ändern.
Ab dem 16. April können die vorausgefüllten Erklärungen eingesehen, ab dem 2. Mai geändert, ergänzt und gesendet werden.