Vermietung und Verpachtung

Bei der Vermietung zu Wohnzwecken, auch kurzzeitig an Touristen, werden die Einnahmen mit 21% besteuert. Bei der Ermittlung dieser Abgeltungsteuer ist der Abzug von jeglichen Werbunskosten nicht zulässig. Die Einnahmen sind jährlich mithilfe des modello redditi zu erklären, die Abgeltungsteuer ist mithilfe des Vordrucks F24 entweder über jede italienische Bank zu überweisen oder bei der Banco Posta einzuzahlen.

Italien als Einwanderungsland und kleines Steuerparadies

Seit dem Steuerjahr 2019 werden die Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit sowie aus Gewerbebetrieb nur iHv 30% bei der Einkommensermittlung solcher Steuerpflichtigen angesetzt, die einen Wohnsitz in Italien neu begründen, wenn sie

  • mindestens in den vergangenen 2 Jahren im Ausland ansässig waren und sich verpflichten, für 2 weitere Jahre in Italien zu wohnen und
  • die Arbeit namentlich in Italien ausgeübt wird
  • weitere Bedigungen erfüllen, wie Ausbildung, Herkunftsland; auch italienische Staatsangehörige genießen die Vorteile

Begünstigt ist die Neuaufnahme eines Gewerbetriebs in Italien sowie auch die Fortführung der ausländischen Tätigkeit am neuen italienischen Arbeitsort oder die Neuaufnahme einer Tätigkeit in Italien. Nur natürliche Personen genießen die steuerliche Vergünstigung und zwar nur für die Einkünfte aus der eigenen Arbeit, nicht aus der Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Der steuerliche Vorteil gilt für den Veranlagungszeitraum des Zuzugs und für weitere 4 Jahre; der Wohnsitz muß wenigstens 2 Jahre bestehen bleiben, sonst entfällt der Vorteil rückwirkend. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist für Eltern und für Wohnungseigentümer vorgesehn; dabei sinkt der Vorteil leicht.

Der Umzug in den Süden (Mezzogiorno) bringt einen erheblichen Vorteil: nur 10% der Einkünfte werden versteuert.

 

Berichtigungsbescheide nach Steuerprüfungen

Prüfung der Steuererklärungen

Die italienische Steuerbehörde prüft die Steuererklärungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zwei Verfahren sind vorgesehen: automatisch und förmlich. Schließlich erfolgen Betriebsprüfungen bei Verdacht auf Steuerkürzung, also wenn Einkünfte in den Erklärungen gar nicht enthalten sind.

Arten von Prüfungen

Automatische Prüfung – hier ist die Prüfung auf die Geldbewegungen abgestellt: Anwendung auf alle eingereichten Erklärungen; dabei werden die Zahlungen der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge, die erhaltenen Steuer-Zulagen und Erstattungen geprüft, nach Abgleich der Angaben aus der Erklärung mit den Daten des Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung.

Förmliche Prüfung – hier wird nach Risikoanalyse auf die Plausibilität bei der Lebensführung und auf die Übereinstimmung mit den Kalkulationsgrundsätzen abgestellt: Nähere Prüfung der Angaben aus den Erklärungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, Abstimmung mit den Originalbelegen, Vergleich mit weiteren Unterlagen von Dritten; Abgleich mit den Daten von Sozialversicherungsträgern, Banken, Versicherungen.

Betriebsprüfung – bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Prüfung vor Ort im Betrieb oder Büro des Steuerpflichtigen; Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen, den Schriftverkehr, in die Finanzkonten; Befragung, auch der Mitarbeiter, mithilfe von Fragebögen; Ladung des Steuerpflichtigen in die Behörde

Gegenstand von Prüfungen sind auch Verkehr- und Verbrauchsteuern wie Kfz-Steuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, die dazu beitragen, ein Gesamtbild der Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu ermitteln. Außerdem, wenn der Steueranspruch wegen Verspätung bei den Steuermeldungen oder Zahlungen als gefährdet erscheint, kann die Steuerbehörde die offenen Beträge vollstrecken.

Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen

Vor der Vollstreckung von Steuerschulden, entstanden aus

  • den eingereichten Steuererklärungen
  • festgestellten Versäumnissen bei Zahlung von Abzugsteuern
  • förmlichen Prüfungen

ist der Steuerpflichtige anzuhören. Ihm sollen die Mehrbeträge, die Zinsen sowie die Säumnis- und Strafzuschläge vorab mitgeteilt werden. Er kann noch Auskünfte und Unterlagen zu seiner Rechtfertigung einreichen. Falls er den angeforderten Betrag ohne Widerspruch innerhalb von 30 Tagen seit der Zustellung dieser Mitteilung bezahlt, werden die Zuschläge erheblich gemindert.

Nach einer Betriebsprüfung ergeht hingegen gleich ein Steuerbescheid mit Angabe der neu ermittelten Einkünfte und Steuern.

Die Bescheide und Mitteilungen

Nach einer Routinekontrolle

Wenn die Behörde Fehler in den Steuererklärungen feststellt, wird eine Berichtigungsmitteilung dem Steuerpflichtigen förmlich zugestellt, mit der Aufforderung, den Mehrbetrag und die geminderten Zuschläge sofort zu zahlen, bzw Auskünfte und Unterlagen zu seiner Rechtfertigung einzureichen.  Berichtigt werden hier Berechnungsfehler, falsche Auffassung bei der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, Irrtümer bei Verlust- oder Saldenvorträgen und Steueranrechnung. Die Berichtigungsmitteilung kann auch dem steuerlichen Vertreter zugestellt werden.

Nach einer förmlichen Prüfung

Der Steuerpflichtige wird zur Mitwirkung durch Vorlage von Unterlagen und der Erteilung von Auskünften aufgefordert. Ist seine Begründung nicht überzeugend oder antwortet er auf die schriftliche Mitteilung nicht, ergeht ein Bescheid über die Ergebnisse der Prüfung und die zu zahlenden Mehrsteuern.

Die genannten Verwaltungsakte begründen keinen Steueranspruch, sondern erteilen Auskunft über die Auffassung der Finanzverwaltung und ermöglichen dem Steuerpflichtigen, seinen Widerspruch zu begründen oder die Mehrsteuern zu bezahlen, bei erheblicher Minderung der Straf- und Bußgelder,  also das Verfahren zu erledigen bevor ein vollstreckbarer Bescheid erlassen wird. Sie sind alleine nicht anfechtbar.

Ratenzahlungen

Die Mehrsteuern können auf Antrag auch in Raten bezahlt werden:

  • Bei einem Betrag bis eur 5.000 in 8 vierteljährlichen gleichen Raten
  • Bei einem Betrag ab eur 5.000 in 20 vierteljährlichen gleichen Raten

Dabei wird ein Zinssatz von 3,5% jährlich auf den Restbetrag angewandt. Eine Sicherheitsleistung ist nicht verlangt. Bei Zahlungsverzug verfällt die Vereinbarung und der gesamte Restbetrag wird zur Zahlung fällig.

Die Einlage eines Teilbetriebs mit anschließender Aufspaltung ist rechtsmißbräuchlich

Bei der Einlage eines Teilbetriebs mit anschließender Aufspaltung handelt es sich um Rechtsmißbrauch

Die Neugestaltung eines Unternehmens durch Abschluß mehrerer Vereinbarungen, welche keinen wirtschaflichen Gehalt haben, sondern alleine auf die Steuererparnis abzielen, stellt Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar. Im vorliegenden Falle sollten 4 im Privatvermögen gehaltenen Minderheitsbeteiligungen an einer Gesellschaft A, welche zusammengenommen das gesamte Eigentum an dieser Gesellschaft A ausmachen, in eine Gesellschaft B eingelegt werden; anschließend erfolgt die Aufspaltung der Gesellschaft B in 4 Einzelgesellschaften, wobei jede jeweils die ursprünglich eingelegte Minderheitsbeteilung besitzen soll. Nach geltendem italienischen Steuerrecht ist diese Art von Aufspaltung steuerneutral; die Stillen Reserven werden hier nicht aufgedeckt und nicht besteuert.

Dies stellt Rechtsmißbrauch dar; Zweck dieser Umgestaltung ist nämlich lediglich, die Aufdeckung der Stillen Reserven der Minderheitsbeteiligung  zu meiden. Der gerade Weg über die Einlage der Beteiligung aus dem Privatvermögen in eine holding-Kapitalgesellschaft führt hingegen zur  Aufdeckung und Versteuerung der Stillen Reserven.

Der erklärte Zweck der Maßnahme war nämlich, jede im Privatvermögen von 4 Geschwistern gehaltene Beteiligung jeweils in eine eigene Kapitalgesellschaft als holding zu übertragen. Dies führte nach dem italienischen Einkommensteuergesetz zur Aufdeckung von Stillen Reserven; hingegen, ist die Aufspaltung steuerneutral. Die Übertragung auf 4 holdings, jeweils im Eigentum von jedem Kind des Firmengründers, sollte den Generationenwechsel entsprechend den Neigungen und den Ansprüchen der Nachfolger ermöglichen.

Zwingende wirtschaftliche Gründe für die beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen sind hier nicht zu erkennen; die zahlreichen rechtlichen Änderungen sind eher überflüßig und nicht mit ähnlich gelagerten Markttransaktionen zu erklären. Weitere außersteuerliche Erfordernisse, bedingt durch die Betriebsorganisation oder die Geschäftsführung, sind ebenfalls nicht gegeben.

CHECK LIST EINKOMMENSTEUER

1 – Grundsatzunterlagen:
a) Elektronische Lohnsteuerbescheinigung / Lohnsteuerkarte(n) im Original
b) Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vom Vorjahr (nur bei neuen Mandanten)
c) Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen / Zinseinkünfte (wenn nicht freigestellt); insbesondere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
d) Bankverbindung

2 – Bei Familienstandsänderungen:
a) Heiratsurkunde
b) Kopie des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister des Standesamtes bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
c) Scheidungsurteil
d) Bei Getrenntleben – genaues Datum nachweisen
e) Steuerliche Lebensbescheinigung für Kind, welches nicht im Haushalt lebt und nicht auf die Steuerkarte eingetragen ist.
f) Sterbeurkunde
Bei Kindern über 18 Jahre:
a) Ausbildungsvertrag /Ausbildungsverträge
b) Schulbescheinigung
c) Studienbescheinigung bzw. Nachweis über auswärtige Unterbringung
d) Nachweis Bafög/Arbeitslohn (Beschied / Steuerkarte / elektr. Lohnsteuerbescheinigung
e) Nachweis Einkünfte und Bezüge des Kindes
f) Werbungskosten des Kindes bei Arbeitslohn

3 – Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung:
a) Bescheinigung über Kindergeldbezug
b) bei Arbeitslosigkeit – Bescheinigung des Arbeitsamtes, Leistungsbescheid, Nachweis des Job Center, MainArbeit usw über ALG II aus Hartz IV
c) Rentenbescheide, Bescheide über Änderung der Rente
d) Sonstige Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Haft, Mutterschaft, Auslandsaufenthalt, Erziehungsjahr)

4 – Nachweise über Werbungskosten:
a) Gewerkschaftsbeitrag
b) Arbeitsmittel (Dienstkleidung, Werkzeug, Fachliteratur, Computer, Reinigungskosten, Bürobedarf usw.)
c) Fortbildungskosten (Teilnahmegebühr, Übernachtung usw.) / Ausbildungskosten (Studiengebühren …)
d) Dienstl. gefahrene Km bzw. Fahrkarten für öffentl. Verkehrsmittel
e) Dienstreisen
f) Einsatzwechseltätigkeit / Fahrtätigkeit
g) Doppelte Haushaltsführung (z. B. Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Heimfahrten …)
h) Bewerbungskosten
i) Umzugskosten bei beruflichen Umzug
j) Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
k) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
– direkt aufgewendete Renovierungskosten für das Arbeitszimmer
– Belege über die Einrichtungsgegenstände
– Skizze der Wohnung anfertigen
– Wohnungsgröße: … Größe des Arbeitszimmers …
– Kurze Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, für die das Arbeitszimmer genutzt wird
– Stromkosten
– Heizungskosten
– Nachweis der Hausratversicherung
– allgem. Nebenkosten (z. B. Kanal, Müllgebühren, Wasser usw.)
– Mietvertrag
– Gebäudeversicherung
– Grundsteuer
– Schornsteinfeger
– Schuldzins für die Wohnung
– Bauspar- oder Kreditgebühr
– Straßenreinigung
l) Erstattungszahlungen des Arbeitsgebers
m) Rechtschutz-, Unfallversicherung, Telefonkosten bei beruflicher Veranlassung

5 – Nachweise über Vorsorgeaufwendungen:
a) Kopien der Versicherungsscheine oder Quittungen über alle Privatversicherungen
– Krankenkasse / Sozialversicherungsbeitrag/Auslandskrankenversicherung.
– Sterbekasse, Unfall- u. Lebensversicherung
– Aussteuer- und Kinderversicherungen
– Haftpflicht- und Kfz-Versicherung
b) Nachweis über vermögenswirksame Leistungen / „Anlage VL“

6 – Nachweise über Sonderausgaben:
a) Beleg über Steuerberatungskosten, Fahrtkosten, Fachliteratur
b) Spendenquittungen u. Kirchengeldbescheinigung
c) Beiträge und Spenden für Parteien
d) Belege von Schulgeldzahlungen (Ersatz- und Ergänzungsschulen)
e) Nachweis über Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Unterschrift d. Ehefrau Anlage „U“)
f) Renten u. dauernde Lasten (Vertrag, Zahlungsbelege)
g) Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung
– Teilnahmebescheinigung
– Zahlungsbelege über Kursgebühren, Unterkunft u. Arbeitsmittel
– Erstattungsnachweise
h) Unterlagen über private Altersvorsorge / Riesterzulagenverträge etc.

7 – Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:
a) Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung, jährliche Umlagenabrechnung desVermieters
b) Rechnungen vom Hausmeister, Schornsteinfeger; von Handwerkern wie Maurern, Elektrikern, Installateuren
c) Wartung der Heizung, des Aufzugs und anderer Anlagen; Gartenpflege, Reinigung der Gemeinschaftsflächen
d) Gebührenbescheide der Gemeinde, z.B. zu Müllabfuhr

8 – Nachweis über außergewöhnliche Belastungen:
a) Nachweis über Körperbehinderungen (Schwerbehindertenausweis)
b) Unterstützungsbescheinigung von bedürftigen Personen sowie deren Rentenbescheide u. Nachweise über deren eigene Einkünfte und Bezüge / Nachweis der unterstützten Person über die Erwerbsobliegenheitsverpflichtung
c) Nachweis über die Pflege von ständig hilflosen Personen (Behindertenausweis, Zahlungen Pflegegeld oder Stufe 0 bis III)
d) Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden (Zahlungsbelege, z. B. letzter Kontostand), Kindergarten, Kinderhort, Betreuungspersonen
e) Krankheitskosten (Brille, Zahnersatz, Kurkosten usw.)
f) Scheidungskosten
g) Beerdigungskosten für vermögenslose Angehörige und Angabe des Erbes
h) Umbauten bei Behinderung

9 – Bei Wohneigentum:
a) Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, notarieller Kaufvertrag, Übergabevertrag bei Neuerwerb oder neuen Mandanten)
b) Originalrechnungen über durchgeführte Bau- und Modernisierungsarbeiten, Baumaterial und Fahrtkostenaufstellung zu Baumärkten
c) Bescheinigung über Einzug und Neubezug von EH/ETW
d) Maklerrechnung, Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten

10 – Bei vermietetem Wohneigentum
a) Nachweis der geleisteten Schuldzinsen und sonstigen Geldbeschaffungskosten (z. B. Disagio, Fahrtkosten zu den Banken, Abschlussgebühren, …) ggf. auch geleistete Schuldzinsen nach Verkauf des Objektes
b) Belege über Reparaturaufwendungen / Baurechnungen
c) Grundsteuerbescheid
d) Kosten für die Haus- und Flurbeleuchtung
e) Schornsteinfegergebühren
f) Hausratversicherung (z. B. Brand; Haftpflicht, Wasser …)
g) Mietverträge u. ggf. Kontoauszüge des Mietkontos
h) Aufstellung der Fahrten zu den Baumärkten, Maklern
i) Genaue Wohnflächengröße

11 – Bei privaten Veräußerungsgeschäften:
a) Kaufvertrag des Grundstück (An- und Verkauf)
b) Übergabeverträge bei vorweggenommene Erbfolge
c) Angaben über bisher in Anspruch genommener Abschreibung
d) Unterlagen aus denen der Erwerb und die Veräußerung der Kapital-/Wertpapier/ und/oder sonstiger Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft und mit Gewinn wieder veräußert wurden
e) Kosten, die im Zusammenhang des Verkaufes angefallen sind
f) Angaben über die Art der Nutzung des Gebäudes (z.B. Arbeitszimmer, Vermietung … )

12 – Beteiligungen
a) Höhe der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. AG, GmbH etc.) :
____________ € und / oder _____________ %

Vorab ausgefüllte Steuererklärung: Schreiben der Steuer-Behörde zu den Zugangsregeln und den  technischen Vorkehrungen

Neue Besonderheiten: Bezugnahme auf die Daten des Vorjahres; Ausgaben für Kindergärten und Spenden zugunsten von Verbänden und Stiftungen sind schon vorhanden.

Ab dem 2. Mai haben Angestellte und Rentner die Möglichkeit, nach Änderungen und Ergänzungen, die Erklärung an die Behörde zu übermitteln.

Beiträge an Kindergärten sowie Spenden sind bereits vorausgefüllt.

Kosten für Kindergärten und Spenden an gemeinnützige soziale Verbände, an Stiftungen und anerkannte Vereinigungen, die satzungsgemäß den Schutz und die Förderung von Kulturgütern von künstlerischem, historischem und landschaftlichem Interesse pflegen, wissenschaftliche Forschung fördern, sind in der Erklärung bereits ausgewiesen.

Darüber hinaus sind folgende Ausgaben vorab eingetragen, wie bereits im letzten Jahr:

Zinsverbindlichkeiten und Nebenkosten für Hypotheken

Lebensversicherungs-, Unfallversicherungsprämien

Freiwillige Sozialversicherungsbeiträge

Beiträge an Hausangestellte und persönliche oder familiäre Betreuung

Gesundheitskosten und Erstattungen

Aufwendungen für Tierärzte

Aufwendungen für Hochschulausbildung

Beiträge an die private, freiwillige Vorsorge

Bestattungskosten

Instandhaltung, Instandsetzung von Grundbesitz, Energieeinsparungen und Maßnahmen zum Umweltschutz

Darüber hinaus sind solche über mehrere Jahre aufzuteilenden Aufwendungen ausgewiesen, wie sie sich aus der Erklärung des Steuerpflichtigen aus dem vergangenen Jahr ergeben.

Die Aufwendungen für steuerlich unterhaltsberechtigte Familienangehörige stammen aus den Angaben der Arbeitgeber oder der Renteversicherung in den einheitlichen Einkommensbescheinigungen. Ist das Familienmitglied nicht oder falsch berücksichtigt, hat der Steuerpflichtige, die von der Behörde vorgeschlagene Erklärung zu ändern.

Ab dem 16. April können die vorausgefüllten Erklärungen eingesehen, ab dem 2. Mai geändert, ergänzt und gesendet werden.

Ratgeber für den Hauskauf in Italien: Steuer und Steuervorteile

Die ersten Schritte bis zur Urkunde: Immobilienkontrolle und Verkaufsversprechen
Bevor Sie den Kauf abschließen, ist es empfehlenswert sich über den Immobilienzustand zu erkundigen und sich zu vergewissern, dass man vom rechtmäßigen Eigentümer kauft. Beim Notar und durch einige auf der Website des Finanzamtes verfügbare Dienstleistungen, wie das Nachschlagen der Datenbank des Grundbesitzes, der Eigentümer und der Grundschulden kann jeder Bürger sämtliche Kontrollen durchführen.
Zum Beispiel kann man durch eine hypothekarische Inspektion die Grundbucheinträge nachschlagen und prüfen wer der Besitzer der Immobilie ist, die man kaufen möchte oder, ob sich dieser in schwebenden gerichtlichen Verfahren befindet. Die Befragung kann von jedem durchgeführt werden, natürlichen oder juristischen Personen und ist kostenfrei, wenn der Hausbesitzer oder Inhaber des dinglichen Nutzungsrechtes den Antrag zur Befragung stellt.

Nachdem festgestellt wurde, dass alles in Ordnung ist, könnte es passieren, dass es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, den Kaufvertrag unmittelbar abzuschließen.
In solch einem Fall, können sich Käufer und Verkäufer trotzdem juristisch verpflichten den Kauf zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Dies erfolgt durch ein verbindliches Kaufangebot in schriftlicher Form, auch bekannt als „Vereinbarung“. Der Vorvertrag soll innerhalb von 20 Tagen nach Unterzeichnung oder innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss durch Notar, ins Urkundsregister beim Finanzamt eingetragen werden. Die bei der Eintragung bezahlte Steuer wird dann mit der Steuer beim Kaufvertragsabschluss verrechnet. Es ist wichtig den Notar zu bitten die Vormerkung ins Grundbuch eintragen zu lassen, um den Käufer zusätzlich zu schützen. Denn nur mit dieser Eintragung können der eventuelle Verkauf derselben Immobilie oder die Verfassung anderer Rechte zu Gunsten Dritter die Rechte des Käufers tatsächlich nicht beeinträchtigen.

Die Steuer und die Bedeutung des “Wert-Preis”-Systems
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird der Besitz der Immobilie übertragen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt man auch welche Steuern und in welcher Höhe sie zu entrichten sind. Die Art und Höhe der Steuern hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Verkäufer beispielsweise eine private Person oder eine Firma ist, ist der Betrag gering, wenn der Käufer die Voraussetzungen erfüllt, die Vorteile des ersten Wohnsitzes zu nutzen.

Im Falle eines Hauskaufs ohne die Steuererleichterung beim ersten Wohnsitz sind zusammenfassend zu entrichten:

– Eintragungsgebühr 9% und Gebühr bei Eintragung einer Grundschuld und des Eigentumsübergangs (50 Euro jeweils), wenn man von einer privaten Person oder einer Firma kauft, die steuerfrei verkauft
– Mehrwertsteuer 10% (oder 22% für Immobilien der Grundbesitzeinstufung A/1, A/8 e A/9) dazu die Eintragungsgebühr und die Gebühr bei Eintragung einer Grundschuld und des Eigentumsübergangs (200 Euro jeweils), wenn man von einer privaten Person oder einer Firma kauft, die steuerpflichtig verkauft.

Die Besteuerungsgrundlage für die Steuerberechnung besteht immer aus dem Veräußerungspreis.
Für die Verkäufe, für die die proportionale Registersteuer gilt, hingegen, besteht die Möglichkeit den Notar zu fragen, die sogenannte Regel “Preis-Wert” beim Kauf anzuwenden. Es handelt sich um einen besonderen Rechenmechanismus der Bemessungsgrundlage auf der Basis des festgestellten Einheitswerts der Immobilie, unabhängig von der bezahlten und in der Urkunde eingetragenen Summe. Den festgestellten Einheitswert der Immobilie errechnet man indem man den festgestellten Nutzungswert des Grundbesitzes, um 5% aufgewertet mal den Koeffizient 120 multipliziert.

Allerdings kann das Wert-Preis-System nur für die Übertragungen von Immobilien als Wohngebäude mit entsprechendem Zubehör angefragt werden und, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, die keine Geschäfts-, Kunst- oder Profitätigkeit ausübt.
Der Käufer, der das Wert-Preis-System beantragt, bekommt folgende Vorteile: Reduzierung um 30% der Notarhonorare und Kontrolleinschränkung seitens des Finanzamtes, das, ausgenommen vom Verschweigen des festgelegten Preises, zum Zweck der Eintragungsgebühr, keinen höheren Wert feststellen kann.

Wie viel spart man mit dem “ersten Heim”
Die italienische Staatskasse, wie es übrigens in fast allen europäischen Hauptländern geschieht, legt den Schwerpunkt auf die Besteuerung des ersten Zuhause und sieht bedeutende Erleichterungen vor, sowohl für den Kauf als auch für den bloßen Besitz.
Wenn man von einer privaten Person oder Firma kauft, die steuerfrei verkauft, fällt die Eintragungsgebühr von 9 auf 2 Prozent. Es wird der ermäßigte Satz von 4% angewendet (statt 10%), wenn der Verkäufer eine Firma ist und der Verkauf steuerpflichtig ist. Die Beträge, die man spart, sind also beträchtlich. Achtung: Die Nachlässe werden nur gewährt, wenn der Käufer bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Immobilie klar definierte Merkmale aufweist. Zunächst soll das Wohngebäude nicht zu der Grundbesitzeinstufung A/1, A/8 e A/9 gehören (es soll sich im Grunde genommen nicht um Nobeldomizil, Villa, Schloss oder künstlerisches und historisches Palast handeln). Außerdem soll sich die Immobilie innerhalb des Kreises befinden indem der Käufer wohnt oder seine Tätigkeit ausübt. Wenn er woanders wohnhaft ist und die Vorteile nicht verlieren möchte, muss er innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf seinen Wohnsitz in die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, verlegen.

Auch wenn man mit den Steuererleichterungen des ersten Zuhause kauft und der Verkauf steuerfrei erfolgt, kann man die Anwendung des Wert-Preis-Systems beantragen und die vorgenannten Vorteile nutzen. In diesem Fall wird der Katasterwert der Immobilie ermittelt, indem man die aufgewertete Katasterrendite mal den Koeffizienten 110 multipliziert.

Vom Haushaltgesetz 2016 wurde eine wichtige Neuigkeit eingeführt, die die Möglichkeit vorsieht, dass derjenige, der bereits im Besitz eines mit den Steuererleichterungen erworbenen Wohngebäudes, ein neues Haus entgeltlich oder unentgeltlich kauft (Schenkung oder Erbschaft) und die Vorteile trotzdem beantragen kann. Die einzige zu beachtende Voraussetzung, um sich die Gelegenheit nicht entgehen zu lassen, ist das bereits im Besitz befindende Wohngebäude innerhalb eines Jahres ab Neukauf zu verkaufen.

Offene Fragen, die hier nicht behandelt werden

– Fälle in denen das Finanzamt einen Änderungsbescheid melden kann, um einen höheren Wert der erworbenen Immobilie, im Vergleich zu dem im Vertrag angegebenen Wert, festzustellen

– Richtige Anwendung der Steuererleichterungen fürs erste Heim in besonderen Situationen: Kauf von zwei angrenzenden Wohnungen; Kauf eines Hauses, das sich in der Gemeinde befindet, wo man bereits Eigentum ohne Nutzungsrecht besitzt; der eventuelle Verlust der Begünstigungen, wenn man die Immobilie vermietet; wenn man den Wohnsitz in die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, nicht verlegt, obwohl man in dieser wohnt.

Investitionen und Geschäftstätigkeiten im Ausland. Verfahren und Merkmale für die Überprüfung durch die Finanzbehörde.

Im Haushaltsgesetz 2017 sind mehrere Maßnahmen zur Meidung der Steuerhinterziehung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten vorgesehen. Unter anderem müssen die Einwohnermeldeämter der Gemeinden die Neuaufnahmen in das Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen an die Finanzverwaltung melden, das heißt solcher Bürger, die längerfristig auswandern wollen und somit den bisherigen Wohnsitz aufgeben. Stichtag ist der 1. Januar 2010; ab diesem Zeitpunkt müssen die Neueintragungen zur Verfügung gestellt werden.

Dies stellt einen ersten Schritt zur Schaffung des Zentralen Verzeichnisses der italienischen Einwohner, das die bisherigen Melderegister der Gemeinden ersetzen soll. Es ermöglicht ab sofort die Prüfung von Auslandssachverhalten durch die Steuerbehörde.

Die Überprüfung des tatsächlichen Aufenthalts im Ausland und somit der tatsächlichen Aufgabe der steuerlichen Ansässigkeit in Italien erfolgt anhand folgender Merkmale:

Wohnsitz in einem Land mit niedriger Besteuerung

Grenzüberschreitender Kapitalverkehr anhand der Meldungen von Finanzinstituten

Bestand von Grundbesitz und Finanzvermögen anhand von Meldungen durch Behörden nach europäischen Richtlinien und Abkommen zum Informationsaustausch sowie Facta

Fortbestand von privaten und familiären Interessen in Italien, z.B. wenn die gesamte Familie weiterhin am bisherigen Wohnsitz lebt, wenn eine Wohnung weiterhin unterhalten wird, wenn der Steuerpflichtige im Besitz von Kfz’en ist

Beteiligung am wirtschaftlichen Leben durch Halten von Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften, Innehaben von Ämtern und Funktionen mit Verantwortung, Beschäftigung von Mitarbeitern, auch im Haushalt