Vermietung und Verpachtung

Bei der Vermietung zu Wohnzwecken, auch kurzzeitig an Touristen, werden die Einnahmen mit 21% besteuert. Bei der Ermittlung dieser Abgeltungsteuer ist der Abzug von jeglichen Werbunskosten nicht zulässig. Die Einnahmen sind jährlich mithilfe des modello redditi zu erklären, die Abgeltungsteuer ist mithilfe des Vordrucks F24 entweder über jede italienische Bank zu überweisen oder bei der Banco Posta einzuzahlen.