Die Vorschriften gegen Geldwäsche, Mißbrauch des Finanzwesens und Terrorbekämpfung gehen dem Datenschutz vor.

Die Maßnahmen zur Abwehr bestimmter illegaler Aktivitäten, z.B. solche durch die für die Risikoanalyse zuständigen Stellen erhobenen und gespeicherten Daten sind nach Auffassung des italienischen Gesetzgebers als wichtiger zu deuten als die in der neuen EU-Verordnung vorgesehenen Datenschutzvorschriften sowie als das Recht auf Vergessenheit.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-679/2016-Datenschutzverordnung vollständig anwendbar, die neben der Aktualisierung der Liste der Rechte der betroffenen Personen einen verbesserten Schutz gewährleistet. Es ist jedoch wichtig, den genauen Umfang dieses Schutzes zu bestimmen, denn unter keinen Umständen sollte der Schutz personenbezogener Daten Vorrang vor dem Interesse an öffentlicher Sicherheit und vor der Kriminalprävention haben.

Die Europäische Verordnung selbst räumt den Mitgliedstaaten das Recht ein, Rechtsvorschriften zu erlassen, die bestimmte Verpflichtungen und Rechte einschränken können, wenn diese Beschränkung eine notwendige und angemessene Maßnahme zur Erhaltung wichtiger Interessen, einschließlich der öffentlichen Sicherheit und der Maßnahmen zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder zur Durchführung strafrechtlicher Sanktionen.

Wie der europäische Gesetzgeber selbst feststellt, ist dies im Rahmen der Anti-Geldwäschegesetzgebung besonders wichtig. Demnach obliegt einigen Personen eine Reihe von Verpflichtungen, wie z.B. die richtige Verifizierung des Kunden durch Überprüfung seiner Identität mithilfe eines Dokuments oder einer anderen gleichwertigen Unterlage. Darüber hinaus sind diese Personen im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung verpflichtet, die Daten und Informationen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Dauerverhältnisses, der beruflichen Leistung oder der Durchführung der Geschäfts aufzubewahren.

Die Erfüllung dieser Verpflichtungen steht im Widerspruch mit einigen Rechten aus der Richtlinie , wie das Recht auf Vergessenheit und das Widerrufsrecht der Einwilligung zur Verarbeitung der Daten. Der italienische Gesetzgeber hat durch die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der EU-Verordnung eine genaue Einschränkung der Rechte der betroffenen Person vorgesehen, wonach diese Rechte nicht ausgeübt werden können, wenn ihre Ausübung zu tatsächlichen und konkreten Rechtsverletzungen führen kann, unter anderem bei der Geldwäsche.

Darüber hinaus erlaubt das italienische Durchführungsgesetz auch die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherheitsmaßnahmen, sofern dies gesetzlich gestattet ist.