Die Staatskasse gibt 3,9 Milliarden für Investitionen frei

Beim Endspurt sind es sechs Anträge, die schon beim Steueramt eingegangen sind. Auswirkungen auf die Beschäftigung: 75.000 neue Arbeitsplätze

Der Antrag für neue Investitionen hat bei in- und ausländischen Unternehmern Eindruck geschunden: In der Planungsphase haben 16 Investoren dem Steueramt ihren Investitionsplan und das Interesse an dem neuen Hilfsmittel gezeigt. Beim Steueramt liegen bereits sechs Anträge (drei von ausländischen Investoren) mit einem Gesamtwert von 3,87 Milliarden Euro und einem Beschäftigungseffekt von rund 75.000 Arbeitsplätzen. Diese Werte zeigen, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist.

Die erste Anfrage wurde akzeptiert und dem multinationalen Unternehmen wurde zugestimmt den Investitionsplan von ca. 500 Millionen Euro in der Lombardei umzusetzen. Wenn alle 16 Investitionsanträge vom italienischen Steueramt, bei einem Durchschnitt von 650 Millionen Euro, umgesetzt werden, könnte die Gesamtsumme 10 Milliarden übersteigen.

Im Übrigen arbeiten das Wirtschaftsministerium und das Steueramt daran, das Potenzial der neuen Maßnahme im Ausland zu präsentieren, die mit der ausführenden Internationalisierungsverordnung der Steuervollmacht eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang wurden in Deutschland und dem Vereinigten Königreich Roadshows geplant. In einem Interview mit der italienischen Zeitung „Il Sole 24 Ore“ weist der Wirtschaftsvizeminister Luigi Casero darauf hin: „Die ersten Ergebnisse zeigen, dass diese vielversprechende Strategie einen wichtigen Beitrag für das Land leistet, in Bezug auf BIP- und langfristigen Beschäftigungszuwachs.“

Wie funktioniert das?  Die neue Antragsform sieht vor, den Personen, die in Italien Investitionen über 30 Millionen Euro (eine der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen) tätigen möchten und Beschäftigungseffekte generieren, Sicherheiten zu geben. Die Maßnahme ist erfolgreich, da sie seit Juni letzten Jahres grundsätzlich – nach den durchgeführten Vorgaben des Wirtschafts- und Finanzministeriums und des Steueramtes – aktiv ist. Das Wirtschaftsministerium lässt zu und unterscheidet folgende Investitionen: 1) Das Entstehen von neuen Geschäftstätigkeiten oder die Erweiterung vorhandener Tätigkeiten, 2) Die Diversifizierung der Produktion, 3) Die Umstrukturierung einer Geschäftstätigkeit, um Krisensituationen zu überwinden, 4) Die Geschäfte bezüglich Unternehmensbeteiligungen. Wenn der Antrag unterzeichnet ist, besteht der Vorteil darin, dass die Vereinbarung mit dem Steueramt für beide Parteien verbindlich ist. Für den Investor hingegen ist die Verordnungsstabilität garantiert, sofern es keine Änderungen oder Urteile seitens des Verfassungsgerichts, EU-Gerichtshofes oder Kassationsgerichts Vereinigte Kammern gibt.

Dennoch sind die neuen Investitionen nur ein Teil des Programms, das die Finanzverwaltung unternimmt, um die von Regierung und Parlament getaufte wachstumsorientierte Politik zu begleiten. Daran erinnerte auch die Leiterin des italienischen Steueramtes Rossella Orlandi während eines Vortrages über die Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Jahr 2016 am vergangenen Donnerstag.