Haushaltsgesetz 2017 Teil 1: Steuerabzug bei Baumaßnahmen

Bis 31. Dezember 2017 sind allgemeine Baumaßnahmen mit einem Steuerabzug iHv 50% der Aufwendungen begünstigt, bis zur Grenze von Teur 96 je Einheit.

Begünstigt werden außerdem Baumaßnahmen zum Zwecke der Ersparnis von Energieverbrauch, bei Teil- sowie Gemeinschaftseigentum. Die Steuerermäßigung von 60 bzw 70 % der Aufwendungen kann vom Teil-Eigentümer oder von der Eigentümergemeinschaft anteilig sowie auch vom Vermieter beim sozialem Wohnungsbau in Anspruch genommen werden.

Begünstigt sind ebenfalls, aus gegebenem Anlass, Baumaßnahmen zur Erhaltung und Besserung der Erdbebensicherheit iHv 50 bis 80% der Aufwendungen, je nach Güte der Arbeiten, verteilt auf einen fünfjährigen Zeitraum.

Ersatzbeschaffung von Wohnungseinrichtungen in Zusammenhang mit den genannten Arbeiten und Anschaffung von neuen Haushaltsgeräten einer besseren Verbrauchstufe werden ebenfalls iHv 50% des Kaufpreises von der Steuerschuld abgezogen.