Investitionen und Geschäftstätigkeiten im Ausland. Verfahren und Merkmale für die Überprüfung durch die Finanzbehörde.

Im Haushaltsgesetz 2017 sind mehrere Maßnahmen zur Meidung der Steuerhinterziehung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten vorgesehen. Unter anderem müssen die Einwohnermeldeämter der Gemeinden die Neuaufnahmen in das Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen an die Finanzverwaltung melden, das heißt solcher Bürger, die längerfristig auswandern wollen und somit den bisherigen Wohnsitz aufgeben. Stichtag ist der 1. Januar 2010; ab diesem Zeitpunkt müssen die Neueintragungen zur Verfügung gestellt werden.

Dies stellt einen ersten Schritt zur Schaffung des Zentralen Verzeichnisses der italienischen Einwohner, das die bisherigen Melderegister der Gemeinden ersetzen soll. Es ermöglicht ab sofort die Prüfung von Auslandssachverhalten durch die Steuerbehörde.

Die Überprüfung des tatsächlichen Aufenthalts im Ausland und somit der tatsächlichen Aufgabe der steuerlichen Ansässigkeit in Italien erfolgt anhand folgender Merkmale:

Wohnsitz in einem Land mit niedriger Besteuerung

Grenzüberschreitender Kapitalverkehr anhand der Meldungen von Finanzinstituten

Bestand von Grundbesitz und Finanzvermögen anhand von Meldungen durch Behörden nach europäischen Richtlinien und Abkommen zum Informationsaustausch sowie Facta

Fortbestand von privaten und familiären Interessen in Italien, z.B. wenn die gesamte Familie weiterhin am bisherigen Wohnsitz lebt, wenn eine Wohnung weiterhin unterhalten wird, wenn der Steuerpflichtige im Besitz von Kfz’en ist

Beteiligung am wirtschaftlichen Leben durch Halten von Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften, Innehaben von Ämtern und Funktionen mit Verantwortung, Beschäftigung von Mitarbeitern, auch im Haushalt